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Hebammenverband stellt Geburtshilfe-Stärkungsgesetz vor

Hebammenverband stellt Geburtshilfe-Stärkungsgesetz vor (Pressemitteilung).



Frauen und Neugeborene können in Deutschlands Kreißsälen zunehmend nur noch unzureichend versorgt werden. Von Jahr zu Jahr beobachtet der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) eine Verschlechterung. Eine stetige und persönlich zugewandte Betreuung von Frauen
während der Geburt ist in Deutschland mittlerweile eher ein Glücksfall als die Regel. Hebammen in Deutschland betreuen inzwischen dauerhaft mehr als doppelt so viele Gebärende wie Hebammen in anderen europäischen Ländern. Teils betreut eine einzelne Hebamme
fünf oder mehr Gebärende gleichzeitig. Der Hebammenverband fordert deshalb nachhaltige politische Maßnahmen wie ein Hebammen-Sonderstellenprogramm für mehr Personal im Kreißsaal, eine bessere ambulante Notfallversorgung sowie Maßnahmen für ein
gutes Fehlermanagement und bessere interprofessionelle Zusammenarbeit im
Kreißsaal und hat dazu heute dem Bundesgesundheitsministerium Eckpunkte für ein
Geburtshilfe-Stärkungsgesetz überreicht.

„In der Geburtshilfe muss wieder der Mensch im Mittelpunkt sein. Frauen
benötigen eine individuelle und zugewandte Betreuung rund um die Geburt.
Hebammen brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Wir fordern deshalb einen Wandel
in der Geburtshilfe und entschiedene politische Maßnahmen“, so Ulrike
Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands e. V.

Die Forderungen des Deutschen Hebammenverbands zielen auf eine individuelle und
sichere Betreuung jeder Frau und ihrer Familie. Sie umfassen im Einzelnen:

Ein Hebammen-Sonderstellenprogramm einrichten: Neue Hebammenstellen sowie
Stellenaufstockungen in geburtshilflichen Abteilungen werden komplett aus einem
Sonderprogramm refinanziert. Das geschieht solange, bis für die Umsetzung einer
Eins-zu-Eins-Betreuung ein Personalschlüssel von einer Hebammenplanstelle
(Vollzeitäquivalent) auf 30 Entbindungen pro Jahr und geburtshilflicher
Abteilung erreicht ist. Zukünftig steht damit jeder gebärenden Frau eine
Hebamme während der Geburt zur Seite.

Den Betreuungsschlüssel in Klinken veröffentlichen: Krankenhäuser werden
gesetzlich dazu verpflichtet, die Anzahl der Entbindungen zu veröffentlichen,
die im Jahr je tatsächlich besetzter Hebammenstelle in ihren Kreißsälen
stattfinden. Schwangere und ihre Familien haben die Möglichkeit, Krankenhäuser
zu vergleichen und informiert zu entscheiden.

Die ambulante geburtshilfliche Notfallversorgung für Schwangere verbessern:
Schwangere, die außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Gynäkologinnen
und Gynäkologen gesundheitliche Probleme haben oder nach Überschreitung des
voraussichtlichen Entbindungstermins eine Kontrolluntersuchung benötigen,
finden heute außerhalb eines Krankenhauses kein verlässliches
Versorgungsangebot. Durch diese ambulante geburtshilfliche Notfallversorgung
werden die ohnehin knappen personellen Kapazitäten der Kreißsäle zu Lasten der
gebärenden Frauen beansprucht. Außerhalb der Kreißsäle soll die Versorgung
durch geburtshilflich-gynäkologische Notdienste oder Hebammen- und/oder
Arztportalpraxen sichergestellt werden.

Fehler reduzieren und die interprofessionelle Zusammenarbeit in der
Geburtshilfe verbessern: In deutschen Kreißsälen sind evidenzbasierte,
verbindliche Behandlungswege, die Berücksichtigung von S3-Leitlinien,
Verfahrensanweisungen und verbindliche Absprachen bei Be- und
Überlastungssituationen nicht durchgängig zu finden. Krankenhäuser mit
geburtshilflichen Abteilungen sollen dazu verpflichtet werden, regelmäßig
interprofessionelle Fortbildungen und Notfalltrainings durchzuführen. Ebenso
werden diese Krankenhäuser verpflichtet, ein anonymes Fehlermeldesystem
einzurichten, das die Grundlagen für interprofessionelle und intersektorale
Fallbesprechungen und Fehleranalysen bildet.

Das volle Hebammenpotenzial für die Frauen und die Geburtshilfe nutzen sowie
die Drop-Out-Rate aus dem Beruf senken: Hebammen in der klinischen Geburtshilfe
sollen konsequent von fachfremden Tätigkeiten befreit und in ihren
Kernkompetenzen für die direkte Betreuung der Frauen und Neugeborenen
eingesetzt werden. In jeder geburtshilflichen Abteilung sollen zudem von
Hebammen geleitete Kreißsäle geschaffen werden. Ebenso werden Hebammen deutlich
stärker in die Leitung und Organisation der geburtshilflichen Abteilungen
eingebunden.

Eckpunkte für ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz im klinischen Bereich (Februar
2019)


Pressemitteilung als PDF zum Download
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Kontakt und weitere Informationen:

Deutscher Hebammenverband e. V.
Pressestelle
Telefon: 030/3940 677 30
E-Mail: presse(at)hebammenverband.de

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Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband
in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit fast 20.000
Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind
angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen,
Hebammenwissenschaftlerinnen, Hebammen in den frühen Hilfen, hebammengeleitete
Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die
berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale
Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum
Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der
European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery
Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM)
setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung
der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.

Quelle: Pressemitteilung, 14.02.2019

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