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KBV ohne Kompetenz bei Krankenhausdaten mydrg.de





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KBV ohne Kompetenz bei Krankenhausdaten

KBV ohne Kompetenz bei Krankenhausdaten (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Zu den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), 51 Prozent an der gematik übernehmen zu wollen, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Dass sich der Staat die Aufgabe zur alleinigen Festlegung der
digitalen Strukturen und der telemedizinischen Anwendungen verschafft, ist angesichts der Tragweite, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens für die gesamte Bevölkerung und nahezu alle Bereiche der Gesundheitswirtschaft hat, eine
vertieft zu diskutierende Absicht. De facto holt sich das BMG die Ermächtigung
zur permanenten Ersatzvornahme für den Fall, dass die Selbstverwaltungspartner
zu keinen Regelungen finden bzw. Regelungen der Selbstverwaltungspartner von
der Bundesregierung nicht akzeptiert werden können. Auch aus Sicht der
Krankenhäuser, die seit jeher die IT als positives Hilfsinstrument sehen, wäre
die schnellere Komplettdurchdringung des Gesundheitswesens wünschenswert.
Vielfach waren es aber maßgebliche Datensicherheitsaspekte und bis heute zum
Teil nicht vollständig gelöste teletechnologische Probleme, die zu
Umsetzungsverzögerungen geführt haben. Allerdings muss auch festgestellt
werden, dass der Gesetzgeber selbst nur sehr zögerlich die medizinischen
Anwendungsmöglichkeiten der Digitalisierung durch begleitende gesetzgeberische
Maßnahmen unterstützt hat. Erst jetzt wird mit dem Terminservicegesetz das
E-Rezept eingeführt und die Patientenakte verpflichtend vorgesehen.

Aus DKG-Sicht völlig inakzeptabel, hochgradig kontraproduktiv für schnelle und
gute Ergebnisse ist allerdings, dass mit dem Änderungsantrag der Koalition die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gesetzlich ermächtigt werden soll, die
Daten und deren Formate, die die Krankenhäuser und andere Leistungserbringer
für die Patientenakte bereitstellen sollen, festzulegen. Die hierzu vorgesehene
Richtlinie der KBV, die für alle Krankenhäuser in Deutschland verbindliche
Wirkung haben soll, hebt die KBV in eine Funktion, die sie im
Selbstverwaltungsgefüge nicht hat und auch nicht ausfüllen kann. Die KBV hat
keinerlei Kompetenz im Dokumentations- und Datensystem der Krankenhäuser.

Im Vergleich zum niedergelassenen Bereich haben die Krankenhäuser in
Deutschland die wahrscheinlich weltweit am weitesten fortgeschrittene Erfassung
medizinischer Leistungen über Datenformate. Dabei kommen 14.000 ICD- und 35.000
OPS-Kodes, die das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und
Information (DIMDI) im Auftrag der Bundesregierung jährlich veröffentlicht, zum
Einsatz. Daran zu erinnern ist, dass noch heute einzelne niedergelassene Ärzte
nicht datenträgergebunden abrechnen.

Als die Bundesregierung vor einigen Jahren für den niedergelassenen Bereich die
Pflicht zur Kodierung der erbrachten Leistungen einführen wollte, wurden mit
einer von der KBV unterstützten Protestaktion sämtliche Faxgeräte der
Bundesbehörden lahmgelegt. Am Ende hat die Bundesregierung zurückgezogen. Erst
jetzt wird mit dem Terminservicegesetz die Verpflichtung zur Entwicklung eines
Kodier-Systems für Leistungen der niedergelassenen Ärzte vorgegeben. Bis dieses
installiert ist und wirksam eingesetzt werden kann, dürften noch Jahre
vergehen. Auch ist daran zu erinnern, dass der niedergelassene Bereich so gut
wie keinerlei Transparenz über die Qualität der Leistungen der Praxen liefert.
Im Krankenhaus ist die datengesteuerte Qualitätsdokumentation dagegen
Standard.

Die gesetzliche Beauftragung der KBV führt mit Sicherheit nicht zum schnellen
Erfolg. Die Krankenhäuser sind keine Mitglieder im KV-System. Es kann nicht
akzeptiert werden, dass eine von den Interessen niedergelassener Ärzte
gesteuerte Organisation Aufgabenzuordnungen aus dem Kernbereich der stationären
Versorgung übertragen bekommt. Die KBV hat sich zudem in zentralen Fragen des
Verhältnisses von stationärer zu ambulanter Versorgung als nicht
gemeinorientiert in den vergangenen Jahren zu Wort gemeldet. Die Krankenhäuser
und ihre Verbände sehen die Beauftragung der KBV als Affront und Missachtung
der Aufgabenzuweisung im Selbstverwaltungssystem auf der
Leistungserbringerseite an.

Die DKG fordert die Koalitionsfraktionen auf, diesen Ansatz nicht weiter zu
verfolgen. Wenn es in diesem Bereich zu einer die Leistungserbringerverbände
übergreifenden Verantwortungszuordnung kommen soll, dann kann diese nur vom
Staat selbst übernommen werden. Seit jeher gibt das DIMDI im Auftrag des BMG
die Diagnose- und Prozeduren-Schlüssel heraus und hat als oberste Bundesbehörde
entsprechende Expertise, um die semantische und syntaktische Interoperabilität
von Daten aus allen Bereich für die elektronische Patientenakte
sicherzustellen.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 05.02.2019

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