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Planung Pruefnachweis IT-Sicherheitsgesetz

Prüfnachweisplaner für Aufwandsabschätzung der § 8a Prüfung nach IT-Sicherheitsgesetz - Ausfüllhilfe (Pressemitteilung, XLS, 112 kB).



Prüfnachweisplaner für Aufwandsabschätzung der §8a Prüfung nach IT-Sicherheitsgesetz
Gemäß IT-Sicherheitsgesetz haben diejenigen Krankenhäuser, welche unter die KRITIS-Verordnung fallen, erstmalig bis zum 30.06.2019 eine Prüfung auf Eignung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 BSIG durchzuführen und in diesem Rahmen einen Prüfnachweis zu erbringen.

Als Hilfe zur Strukturierung der dabei zu erhebenden Informationen und zur Abschätzung des damit verbundenen Prüfaufwandes hat der Branchenarbeitskreis Medizinische Versorgung (BAK Medizinische Versorgung) ein Prüfplaner-Tool entwickelt, das unter den Download zum IT-Sicherheitsgesetz abrufbar ist.

Eine Ausfüllhilfe ergänzt das auf Excel basierende Tool.

Quelle: Pressemitteilung, 04.02.2019

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