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DRG-Recht Fiktive Beurlaubung als fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten

DRG-Recht: Die fiktive Beurlaubung als fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten (Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Fachanwälte).



Das im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 12 SGB V hat in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung manche unerwartete Blüte getrieben, eine weitere dürfte die Idee der fiktiven Beurlaubung als fiktives wirtschaftliches
Alternativverhalten sein.
[...]

Fazit

Ausgehend von den strengen Voraussetzungen, die das Sozialgericht Nürnberg, in
seinem Urteil vom 07.11.2018, Az. S 11 KR 649/17, an eine Beurlaubung, nämlich
den ausdrücklichen Willen des Patienten, beurlaubt zu werden, und die
ausdrückliche Einwilligung des Arztes, in die Beurlaubung, stellt, bleibt für
eine fiktive Beurlaubung als fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten kein
Raum. Ob diese Rechtsprechung indes Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.

Heiner Fey, Rechtsanwalt

Quelle: Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Fachanwälte, 06.03.2019

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