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Investitionsbedarf der Krankenhäuser: Aktuelle Auswertung bestätigt Unterfinanzierung durch die Bundesländer

Investitionsbedarf der Krankenhäuser: Aktuelle Auswertung bestätigt Unterfinanzierung durch die Bundesländer (Pressemitteilung).



GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit deutlich über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dies zeigt die aktuelle Investitions-Analyse
für das laufende Jahr 2019, auf die sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt verständigt haben. Die bereits zum sechsten Mal veröffentlichte Analyse von Investitionsbewertungsrelationen
soll den Bundesländern helfen, die von ihnen bereitzustellenden Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Derzeit decken die Bundesländer mit ihren Zahlungen aber gerade einmal die Hälfte der benötigten Gelder für
Investitionen tatsächlich ab.

Neu: Analyse für psychiatrische Einrichtungen ergänzt bisherigen Katalog
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts
für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall
eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese
Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses
dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel
leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. Der aktuelle Katalog im
Entgeltbereich DRG dürfte in seiner Genauigkeit deutlich über die Vorgänger
hinausgehen. Denn diesmal sind die Kalkulationen von 83 Krankenhäusern
eingeflossen, fast doppelt so viele wie in den Jahren zuvor. Verantwortlich
dafür waren geänderte gesetzliche Vorgaben, die mehr Krankenhäuser zu einer
Teilnahme an der Kalkulation verpflichtet hatten. Erstmalig wurden auf dieser
breiteren Basis nun auch tagesbezogene Investitionsbewertungsrelationen für die
psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen kalkuliert, die in einem
eigenen Katalog veröffentlicht werden.

Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt
werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Zudem
entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für
Krankenhausinvestitionen bereitstellen. Eine verbindliche gesetzliche Vorgabe
gibt es hier nicht. Bisher werden die Investitionsbewertungsrelationen in
Berlin und Hessen.

Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen.
Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen
die Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen
Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für
die Investitionen verantwortlich. Dabei ist in der Gesamtheit festzustellen,
dass unzureichende Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden, auch wenn
dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist. Keine der letzten
Krankenhausreformen hat daran etwas geändert.

Wie sehr sich das Problem verschärft hat, zeigt sich beim Vergleich mit den
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung: Entsprachen die
Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der
GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent. Wie auch in den
Vorjahren ist festzustellen, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur
Finanzierung der Investitionen nicht nachkommen.

Quelle: Pressemitteilung, 21.03.2019

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