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Rechtsprechung des Bundessozialgerichts benachteiligt Krankenhaeuser

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts benachteiligt Krankenhäuser (Krankenhausgesellschaft Sachsen).



Der Krankenhaus-Rechtstag 2019 findet am 07. März 2019 bereits zum vierten Mal in Leipzig statt. Ca. 200 Teilnehmer aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Thüringen folgen der Einladung
der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. nach Leipzig, darunter Vertreter der Krankenhäuser, der Sozialgerichte, der Fachministerien, der Landtage und der Krankenkassen.

Hauptthema ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG). Die
dort ausgeurteilten Entscheidungen werden von den Krankenhäusern zunehmend
kritisch bewertet:

„Die Rechtsprechung des BSG macht auf die betroffenen Krankenhäuser einen
unausgewogenen Eindruck.“ Der 1. Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes
der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V., Rechtanwalt Ingo Dörr, wünscht sich
mehr Neutralität vom BSG und mehr Dialog unter den Beteiligten. Am Beispiel der
Rechtsprechung zu dem überbordenden Prüfregime der Krankenkassen führt Dörr
aus, dass aus Sicht der Krankenhäuser der Wille des Gesetzgebers besser
umgesetzt werden könnte, die Prüfungen auf ein sinnvolles Maß zu beschränken.
„Die Veranstaltung am 07. März 2019 ist ein weiterer Schritt in Richtung
Dialog“.

„Unseres Erachtens folgt das BSG zu sehr dem Wirtschaftlichkeitsgebot zugunsten
der Krankenkassen. Für die Behandlung der Patienten werden damit oft notwendige
und medizinisch mögliche Behandlungsoptionen eingeschränkt“ so Dörr. „Wir
teilen diese Rechtsauffassung des BSG nicht. Wir plädieren im Interesse der
Patienten für eine stärkere Berücksichtigung des in der Verfassung
festgeschriebenen Sozialstaatgebots. Hier fehlt die Balance.“, so Dörr weiter.

Im Plenum des Krankenhaus-Rechtstags 2019 werden zwei hervorragende Experten
sprechen: Professor Dr. Ernst Hauck (Vorsitzender Richter am 1. Senat des
Bundessozialgerichts) für die Judikative und RA Dr. Thomas Bohle (D+B
Rechtsanwälte, Berlin) für die Krankenhausseite. Im Anschluss an die mit
Spannung verfolgten Vorträge, wird Gelegenheit zur Diskussion gegeben.

Die am Nachmittag stattfindenden Workshops befassen sich mit arbeitsrechtlichen
Einzelthemen sowie mit dem aktuellen System der Leistungserbringung und deren
Abrechnung. „Schon heute benötigen Krankenhausärzte ca. ein Drittel der
Arbeitszeit nur für Dokumentation und Nachweispflichten – Tendenz steigend.
Diese Zeit fehlt am Patienten.“ mahnt Dörr. „Nicht zu unterschätzen ist die
Unüberschaubarkeit der Regelungen für den einzelnen Arzt und das Krankenhaus.
Dieser Bürokratieaufwuchs geht mit einer allgemeinen Rechtsunsicherheit einher
– das muss sich dringend ändern.“

Zusammenfassend führt Dörr aus, dass „die wachsende Zahl an Teilnehmern – auch
aus den Nachbarbundesländern – verdeutliche, dass der vierte
Krankenhaus-Rechtstag ein wichtiges Diskussionsforum für den
gesundheitspolitischen Dialog darstellt.“

Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen, 06.03.2019

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