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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung SAPV Begutachtungsanleitung MDK

Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) aktualisiert (Pressemitteilung, PDF, 2 MB).



Im Februar hat der GKV-Spitzenverband die neue Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung erlassen. Die Begutachtungsanleitung wurde von der MDK-Gemeinschaft in Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband
und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellt und ist für die Krankenkassen und den MDK verbindlich.

Die neue Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
(SAPV) und stationäre Hospizversorgung erläutert die medizinischen
Anspruchskriterien im Bereich der SAPV und der stationären Hospizversorgung und
stellt die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen dar. Sie
strukturiert die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit dem MDK und regelt die
jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten. Sie benennt Qualitätskriterien für die
zu erstellenden Gutachten und gewährleistet damit die sozialmedizinische
Beratung und Begutachtung nach einheitlichen Kriterien.

Hintergrund ist das Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) vom
Dezember 2015, mit dem die Leistungsansprüche in der gesetzlichen
Krankenversicherung deutlich verbessert wurden. Auf dieser Grundlage wurden in
den Folgejahren insbesondere die Richtlinie zur Verordnung von häuslicher
Krankenpflege und die Rahmenvereinbarung zur stationären Hospizversorgung
überarbeitet und um eine Rahmenvereinbarung zur stationären
Kinderhospizversorgung ergänzt.

Für den Bereich der palliativ-medizinischen Versorgung wurden die
Voraussetzungen für erweiterte Leistungsansprüche geschaffen. Durch den Ausbau
der palliativ-pflegerischen und palliativ-medizinischen
Versorgungsmöglichkeiten ist die Aktualisierung der Begutachtungsanleitung SAPV
und stationäre Hospizversorgung notwendig geworden.

Gesetzlich Versicherte haben zum Beispiel erstmals Anspruch auf eine
Komplexleistung zur Kontrolle unterschiedlicher Krankheitssymptome (z.B.
wechselnde Schmerzzustände, Übelkeit, komplizierte Wundverläufe). Diese soll
helfen, flexibel auf wechselnde plötzlich auftretende Symptome zu reagieren.
Auch wurde erstmals eine eigenständige Rahmenvereinbarung für die stationäre
Kinderhospizversorgung geschlossen.

Quelle: Pressemitteilung, 28.02.2019

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