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bpa reagiert erfreut auf Bekenntnis der Bundesregierung zu Markt und Wettbewerb in der Pflege

bpa reagiert erfreut auf Bekenntnis der Bundesregierung zu Markt und Wettbewerb in der Pflege (Pressemitteilung).



bpa reagiert erfreut auf Bekenntnis der Bundesregierung zu Markt und Wettbewerb in der Pflege. „Die Ausführungen der Bundesregierung sind ein klares Bekenntnis zu unternehmerischer Freiheit und fairem Wettbewerb in der Pflege.“ So kommentiert Bernd Meurer,
Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), die kürzlich veröffentlichte Antwort auf eine an die Bundesregierung gerichtete Kleine Anfrage von Nicole Westig MdB (FDP) zu den marktwirtschaftlichen Strukturen in der Altenpflege.
„Eindrücklich wird darauf
hingewiesen, dass private Anbieter nicht nur für einen funktionierenden
Wettbewerb von Bedeutung sind, sondern auch einen entscheidenden Beitrag
liefern, um die erforderlichen Investitionen in Pflegeheime und -angebote
stemmen können“, zitiert Meurer aus der Drucksache 19/8924 des Deutschen
Bundestages. „Ohne uns wäre heute der Versorgungsmangel noch gravierender“, so
Meurer.

Des Weiteren führe die Bundesregierung aus, dass Pflegeeinrichtungen nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien und Maßstäben geführt werden sollen und dass
das unternehmerische Risiko honoriert werden müsse. Zudem eröffne die
Pflegeversicherung angesichts ihrer grundsätzlich wettbewerbsrechtlichen
Ausrichtung von Anfang an die Möglichkeit für Pflegeeinrichtungen, Gewinne zu
erzielen. „All diese Erklärungen sind hoffentlich dazu geeignet, der von
Gesundheitsminister Jens Spahn angezettelten Debatte über die Höhe von
Gewinnmargen in der privaten Pflege endlich ein Ende zu bereiten“, so der
bpa-Präsident. „Es ist an der Zeit, den Fokus wieder auf die Qualität der
vereinbarten und erbrachten Leistung zu richten, statt eine abstrakte und
investitionsfeindliche Debatte zu führen.“

Angesichts des Umstands, dass „endlich wieder die Vernunft regiere“, hofft
Meurer nun auch darauf, dass die Diskussion um ein von Bundesarbeitsminister
Hubertus Heil geplantes bundeseinheitliches Lohndiktat bald vom Tisch ist: „Die
Umsetzung dieser Pläne hätte unter anderem zur Folge, dass die grundsätzlich
wettbewerbsrechtliche Ausrichtung der Pflegeversicherung unterminiert wird und
es zu einer nicht mehr beherrschbaren Kostenexplosion käme“, warnt Meurer. Der
Arbeitgeberverband des bpa (bpa AGV) hatte am 27. März 2019 ein Gutachten
vorgestellt, das erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen
allgemeinverbindliche Tarifverträge geltend machte.

Von den 14.480 stationären Pflegeeinrichtungen wurden laut Pflegestatistik 2017
des Statistischen Bundesamtes 6.167 – rund 43 Prozent – von privaten Anbietern
betrieben; von den 14.050 ambulanten Pflegediensten 9.243, also rund 66 Prozent
aller ambulanten Pflegedienste.

Quelle: Pressemitteilung, 10.04.2019

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