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Bundesweite und bundesunmittelbare Kassen regional genauso praesent und stark wie Regional-Kassen

Bundesweite und bundesunmittelbare Kassen sind in den Regionen genauso präsent und stark wie regionale Kassen - Vorwürfe der AOK sind unhaltbar und geschäftsschädigend (Pressemitteilung).



Die bundesweit geöffneten Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse),
sowie die im BKK-Dachverband und IKK e. V. organisierten Betriebs- und Innungskrankenkassen weisen die von der AOK - vor allem der AOK-Baden-Württemberg - vorgetragene Behauptung,
dass nur die regionalen Krankenkassen eine gute Versorgung vor Ort gewährleisten können, mit aller Deutlichkeit zurück. „Das ist unseriös und eine geschäftsschädigende Unterstellung,
die nur den Zweck verfolgt, die geplante Reform des Morbi-RSA, die bundesweite Öffnung der regional organsierten AOKn sowie die Vereinheitlichung der Aufsichtsstrukturen durch das
Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) zu verhindern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Die Tatsachen sprechen eine andere Sprache. Gemeinsam versichern die
Ersatzkassen (rund 28 Millionen), BKKn (10,9 Millionen) und IKKn (5,2
Millionen) rund 45 Millionen Versicherte, die auf dem Land und in den Städten
wohnen. Zudem verfügen sie über eine Vielzahl von Geschäftsstellen und über
politische Vertretungen in den Ländern. Von dort aus organisieren sie – ebenso
wie die AOK – die Versorgung vor Ort, in enger Kooperation mit den Ärzten,
Krankenhäusern und vielen anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie der Pflege
und Prävention. Gerade in Baden-Württemberg engagieren sich die Kassen in
gemeinsamen oder selektiven Verträgen für die Versorgung vor Ort, sei es im
Rahmen von speziellen Hausarztverträgen, der Protonentherapie an der Uniklinik
Heidelberg, der Pflegeheimversorgung, der Versorgung psychisch Kranker oder der
Prävention.

Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes fordert die AOK auf, zu einer
sachlichen Auseinandersetzung zurückzukehren und persönliche Diffamierungen zu
unterlassen. „Das geplante GKV-FKG setzt nur konsequent das fort, wofür sich
die AOK einst stark gemacht hat: Die Wahlfreiheit für alle Versicherten, ein
funktionierender Finanzausgleich (Morbi-RSA) und ein fairer Wettbewerbsrahmen,
wo alle Krankenkassen mit den gleichen Voraussetzungen an den Start gehen.“
Dazu gehöre auch die Vereinheitlichung der Aufsichtsstrukturen, denn „es ist
kein Geheimnis, dass manche Länderaufsichten bei den Regionalkassen andere
Maßstäbe anlegen als das Bundesversicherungsamt“, so Franz Knieps. Dies sei
hinlänglich auch von externen Gutachtern, u. a. der Monopolkommission sowie von
Prof. Dr. Eberhardt Wille und Prof. Dr. Gregor Thüsing, bestätigt worden.

Nach Auffassung von Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e. V., ist es das
Ziel des Gesetzes, historisch bedingte Sonderregelungen im Organisationsrecht
der Kassen für die Herstellung eines gestärkten, fairen Wettbewerbs
abzuschaffen. „Es verwundert, wenn gerade die Ortskrankenkassen dann einen
‚falschen Wettbewerb‘ anprangern, wenn sie selber davon betroffen sind. Gerade
die Ortskrankenkassen können aufgrund der zurzeit unfairen Ausgestaltung des
Morbi-RSA in einzelnen Regionen ihre bestehende Marktdominanz durch einen
massiven Preiswettbewerb noch ausbauen.“

Die Verbände forderten die Politik auf Bundes- und Landesebene auf, bei der
Diskussion um das GKV-FKG faire Maßstäbe anzuwenden und Fakten anzuerkennen.
Aus Sicht der Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die immerhin
gemeinsam einen Marktanteil von etwa 60 Prozent haben, sind die
wettbewerblichen Bestandteile sowie die den Finanzausgleich betreffenden
Regelungen des GKV-FKG als Gesamtpaket schlüssig und werden dazu führen, die
Versorgung der Versicherten wieder in den Mittelpunkt zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung, 16.04.2019

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