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DGINA Forderung nach bedarfsgerechter Personalausstattung der Notaufnahmen

DGINA fordert bedarfsgerechte Personalausstattung der Notaufnahmen und legt Untergrenzen für eine verbesserte Versorgung fest (Pressemitteilung).



Patientengefährdung durch Pflegekraftmangel in der Notaufnahme - DGINA fordert bedarfsgerechte Personalausstattung der Notaufnahmen und legt Untergrenzen für eine verbesserte Versorgung fest Notaufnahmen sind dynamische Arbeitsbereiche mit sehr hoher
Arbeitsdichte,
stetigem Handlungsdruck und großer medizinischer Verantwortung. Deswegen sind
Notfallpflegende besonderen Belastungen ausgesetzt, die sich potenzieren, wenn
die Personalausstattung unzureichend ist. Eine unzureichende pflegerische
Besetzung der Notfallzentren gefährdet die Gesundheit der Patienten ebenso wie
die des betreuenden Personals. Mangel an Pflegekräften ist in deutschsprachigen
Notaufnahmen alltäglich. Dennoch wurden die Notaufnahmen im
Pflegepersonalstärkungsgesetz nicht als pflegesensitiver Bereich definiert und
auch keine Pflegepersonaluntergrenzen für sie festgelegt.
Vor diesem Hintergrund hat die DGINA gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften
mitnotfallmedizinischem Bezug in einer Expertenrunde Empfehlungen zur
Pflegepersonalbesetzung erarbeitet.

Die Kernaussagen dieser Empfehlungen sind:


Die Pflegepersonalausstattung muss sich nach dem Leistungsspektrum richten, das
für jede Notaufnahme spezifisch ermittelt wurde.

Die pflegerische Personalausstattung einer Notaufnahme muss gewährleisten, dass
die Pflegenden alle pflegerischen Maßnahmen im Regelfall nach den Vorgaben der
initialen Behandlungsdringlichkeitseinschätzung erfüllen kann. Dazu gehört auch
die pflegerische Festlegung der Behandlungsdringlichkeit innerhalb von 10 min,
wie vom gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt.

Die pflegerische Mindestbesetzung muss gewährleisten, dass eine vollzeitig
arbeitende Pflegekraft nicht mehr als 1200 Notfallpatienten pro Jahr in der
Initialbetreuung versorgt.

Auf einer Kurzlieger-/Beobachtungsstation, die der Notaufnahme angeschlossen
ist, soll eine Pflegekraft nicht mehr als vier Betten gleichzeitig betreuen.

Von der Patientenversorgung unabhängige Zeiten wie z.B Leitungsaufgaben,
Weiterbildung und Administration benötigen zusätzliche Personalkapazitäten.

Diese Empfehlungen wurden in einer Expertenrunde erarbeitet, die Pflegende und
Ärzte umfasste; sie werden von allen deutschen Fachgesellschaften mit starkem
notfallmedizinischem Bezug konsentiert. Auch die notfallmedizinischen
Gesellschaften aus Österreich und der Schweiz haben bei der Erstellung der
Empfehlungen mitgewirkt. Professor Dodt, der Mitinitiator dieser Empfehlungen
stellt insbesondere den breiten Konsens der Fachgesellschaften bei diesen
Empfehlungen in den Vordergrund und stellt fest: „Diese Empfehlungen haben
einen sehr breiten interprofessionellen und interdisziplinären Konsens, weil
klar ist, dass bei einer Umsetzung die Sicherheit der Notfallpatienten besser
als bisher gewährleistet werden kann“.

Quelle: Pressemitteilung, 10.04.2019

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