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Tarifangebot des VKA keine Grundlage für neue Verhandlungen

Tarifangebot des VKA keine Grundlage für neue Verhandlungen (Marburger Bund).



Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat im aktuellen Tarifkonflikt ein neues Angebot unterbreitet, das sich allein auf den Streitpunkt Tarifsicherung bezieht.
In einer Pressemitteilung behauptet die VKA, das neue Angebot enthalte Regelungen zum Tarifeinheitsgesetz, die der Marburger Bund gleichlautend zum Beispiel mit den BG-Kliniken
vereinbart habe. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Die Abweichungen zu bestehenden Vereinbarungen sind evident. Es fehlt nach wie vor an einer rechtssicheren
Regelung, wie sie der Marburger Bund gefordert hat. Auch in anderen
Konfliktpunkten ist bislang kein substanzielles Entgegenkommen der VKA
erkennbar. Das Bundesstreikkomitee des Marburger Bundes sieht auf dieser
Grundlage keinen Anlass, von weiteren Streikvorbereitungen abzurücken.

„Es muss schon mehr inhaltliche Bewegung auf Seiten der VKA geben, um über die
Wiederaufnahme der Verhandlungen nachzudenken. In der Frage der Tarifsicherung
werden wir keine Ungereimtheiten und Mehrdeutigkeiten akzeptieren“, bekräftigte
Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Der MB-Vorsitzende machte
zugleich klar, dass der Marburger Bund nach dem ganztägigen Warnstreik der
Ärztinnen und Ärzte aus kommunalen Krankenhäusern und dem Öffentlichen
Gesundheitsdienst der Kommunen am vergangenen Mittwoch (10. April) großen
Rückenwind aus der Mitgliedschaft verspüre. „Unsere Mitglieder haben auf
eindrucksvolle Weise deutlich gemacht, dass sie konkrete Ergebnisse erwarten,
die ihnen Entlastung im Berufsalltag verschaffen und ihre Arbeitsbedingungen
verbessern. An dieser Erwartungshaltung wird sich die VKA messen lassen
müssen“, sagte Henke.

Quelle: Marburger Bund, 13.04.2019

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