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Bedarfsplanung muss von innovativen Versorgungsangeboten flankiert werden

Bedarfsplanung muss von innovativen Versorgungsangeboten flankiert werden (AOK Bundesverband).



Am 1. Juli tritt die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung in Kraft. "Sie wird in vielen Regionen Deutschlands zu zusätzlichen Zulassungen führen. Vor allem die psychiatrische und
neurologische sowie die haus- und kinderärztliche Versorgung wird deutlich verbessert", lobt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Auch bei allen anderen Arztgruppen werde es Neuerungen geben.

"Doch das Grundproblem, die mitunter fehlenden Ärzte und die ungleiche
Verteilung der vorhandenen Ärzte zwischen verschiedenen Regionen Deutschlands,
werden auch neue bundesweite Planungsvorgaben nicht lösen können“, so Litsch.
"Denn erstens entstehen viele zusätzliche Kapazitäten in Regionen, in denen es
schon heute offene Vertragsarztsitze gibt. Und zweitens orientiert sich die
Bedarfsplanung weiterhin vorrangig am Modell des selbstständigen,
niedergelassenen Arztes."

Stattdessen bräuchte es mehr innovative und sektorenübergreifende
Versorgungsformen, die auch alternative ärztliche Organisationsformen und
interprofessionelle Zusammenarbeit in den Blick nehmen. Litsch: "Sie sind der
Schlüssel dazu, wie wir auch in punkto Gesundheit gleichwertige
Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land schaffen können."

Um das zu schaffen und innovative regionale Versorgungsangebote zu stärken, hat
die AOK Ende Februar die Initiative "Stadt. Land. Gesund." gestartet. Bei den
dort vorgestellten Versorgungsformen geht es u.a. um sektorenübergreifende
Versorgung, Versorgungsassistenzen, Digitalisierung oder Arztnetze. Bei allen
Unterschieden der Projekte steht eines bei allen im Vordergrund: Die
Zusammenarbeit von vielen verschiedenen Professionen aus dem Gesundheitswesen.
"Denn gute Versorgung geht nur gemeinsam. Und sie geht am besten mit den
Akteuren vor Ort", sagt Martin Litsch.

Die neue Richtlinie zur Bedarfsplanung bietet aus Sicht der AOK positive
Anknüpfungspunkte. Dazu gehört, dass zukünftig die Morbidität der Versicherten
stärker berücksichtigt wird und alle zwei Jahre eine Anpassung der
Verhältniszahlen an die demografische Entwicklung erfolgt. Die dadurch
zusätzlich benötigten Ärzte werden unter anderem anhand der Krankheitslast auf
die Planungsbereiche verteilt. Begrüßt wird von der AOK auch, dass der GBA
seine mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hinzugekommene Kompetenz
nutzt, innerhalb von Arztgruppen Quoten festzulegen. So wird es beispielsweise
eine Mindestquote für Rheumatologen geben, die auch in gesperrten
Planungsbereichen zusätzliche Ärzte ermöglicht. Maximalquoten für große
internistische Arztgruppen sollen zu einer gleichmäßigen Zusammensetzung der
internistischen Versorgung führen. Litsch: "Damit wird die Fehlverteilung
dieser Arztgruppe endlich aktiv angegangen."

Quelle: AOK Bundesverband, 16.05.2019

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