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Digitale Versorgung-Gesetz: Krankenhäuser brauchen einen ausfinanzierten Masterplan Digitalisierung

Digitale Versorgung-Gesetz: Krankenhäuser brauchen einen ausfinanzierten Masterplan Digitalisierung (Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands).



Es wird Zeit, dass sich die Politik endlich dieser Thematik annimmt. In den Krankenhäusern weiß man, welchen Nutzen eine flächendeckende Digitalisierung in vielerlei Hinsicht bringen würde, sagt Peter Asche, Vizepräsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren
Deutschlands (VKD) und zuständig für das Thema IT, zum jüngsten gesetzgeberischen Aufschlag des Gesundheitsministers, dem Digitale Versorgung-Gesetz.

Der VKD betont seit langem, dass die Digitalisierung zur Bewältigung der
aktuellen Herausforderungen in der Gesundheitsbranche ein wesentlicher Faktor
ist. Auch, dass der Gesetzentwurf den Weg in Richtung smarter Versorgung weist,
ist aus Sicht des VKD richtig. Patienten und Mitarbeiter sind die treibenden
Kräfte der Digitalisierung nach innen wie nach außen. Seit mehr als 10 Jahren
trägt der VKD, tragen viele Krankenhäuser, im Rahmen der Entscheiderfabrik
aktiv zur Erprobung von Digitalisierungsprojekten bei.

„Berücksichtigt werden muss aber“, so Peter Asché, „dass die Einführung einer
digitalen Patientenakte für die Krankenhäuser – im Koalitionsvertrag ebenfalls
bis 2021 vorgesehen - deutlich komplexer und umfangreicher ist, als die
Anbindung der Krankenhäuser an die elektronische Patientenakte im
niedergelassenen Bereich. Während für die elektronische Patientenakte im
ambulanten Bereich vom Ministerium Kosten in Millionenhöhe veranschlagt werden
– zu zahlen von den Krankenkassen – geht es für die Krankenhäuser um deutlich
höhere finanzielle Belastungen. Woher dieses Geld kommen soll, steht angesichts
völlig unzureichend von den Bundesländern bereitgestellten
Investitionsfördermitteln in den Sternen.“

Internationale Erfahrungen, etwa aus den USA, zeigten, dass dafür in
Deutschland etwa 10 Milliarden Euro, verteilt über fünf Jahre, aufgebracht
werden müssten. Nur so wird der stationäre Bereich zügig Anschluss auch an
internationale Entwicklungen finden.

Ein zweites Problem stellt sich für eine Reihe von Krankenhäusern in
Flächenregionen angesichts der Forderung – und auch der Notwendigkeit –
telemedizinische Vernetzung zwischen Krankenhäusern und mit den ambulanten
Gesundheitsversorgern zu ermöglichen. Wo es noch keine Breitbandanbindung gibt,
ist die Übertragung von Bildern für eine sichere Befundung zum Beispiel
schlicht nicht möglich. Hier gibt es längst bekannte Defizite, die nun
schleunigst ebenfalls behoben werden müssen.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands sieht die Initiativen des
Bundesgesundheitsministers, endlich nach Jahren der Verschleppung der
Digitalisierung einen Schub zu versetzen, positiv. Auch die dafür geplante
Verlängerung des Innovationsfonds bis zum Jahr 2024 ist sicher sinnvoll. Der
aktuelle Gesetzentwurf richtet sich vor allem an Versicherte, Patienten,
niedergelassene Ärzte und Krankenkassen.

Peter Asché: „Für die Krankenhäuser und deren flächendeckende digitale
Ausstattung muss hier aber noch mehr getan werden. Für sie ist ein
ausfinanzierter Masterplan notwendig. Sie sind der Kern der
Gesundheitsversorgung – wie Jens Spahn erst vor wenigen Tagen vor den
Teilnehmern der Jahrestagung des VKD in Berlin betont hat.“

Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands, 17.05.2019

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