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Entlassmanagement: Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus neu regeln

Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus neu regeln (Marburger Bund).



135. Hauptversammlung: Auch Betäubungsmittel sollten zur Überbrückung von Wochenenden mitgegeben werden dürfen. Krankenhäusern sollte zukünftig erlaubt sein, Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagen und Wochenenden mitzugeben, wie dies bei
anderen Medikamenten bereits der Fall ist. Von seinem Vorstoß verspricht sich der Marburger Bund nicht nur Vorteile für die Patienten, sondern auch mehr Rechtssicherheit.

Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittelrezepten für jeden
Krankenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit viel
Aufwand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisierte der
Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte auf seiner 135. Hauptversammlung
in Münster. Außerdem setze sie die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus.
Deshalb fordert Deutschlands größter Ärzteverband, den Entwurf für ein Gesetz
zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch für eine entsprechende Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes zu nutzen.

„Die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus sollte grundsätzlich neu
geregelt werden. Das derzeitige Vorgehen mit dem Entlassmanagement-Rezept hat
sich nicht bewährt“, erklärten die Delegierten. Der Marburger Bund schlägt den
Verordnungsgebern daher vor, eine Regelung zu finden, in der Medikamente für
Feiertage und Wochenenden grundsätzlich mitgebeben werden dürfen und für
Medikamente über einen bestimmten Euro-Betrag ein Ausgleichmechanismus
etabliert wird. „Mit einer solchen Regelung würde viel Geld und Zeit eingespart
werden können“, heißt es in dem Beschluss der Hauptversammlung.

Quelle: Marburger Bund, 25.05.2019

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