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Erste Auswertung der Pflegepersonal-Untergrenzen: VKD fordert patientenorientierten Ganzhausansatz

Erste Auswertung der Pflegepersonal-Untergrenzen: VKD fordert patientenorientierten Ganzhausansatz (Pressemitteilung).



Trotz massiver Kritik und gut begründeter Stellungnahmen aus der Praxis, wie auch vom VKD, ist zum Jahresanfang die Ministerverordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen in Kraft getreten. „Die Auswertung des ersten Quartals bestätigt, dass die Kritik an der
Verordnung berechtigt war und der Ansatz nicht hilfreich ist“, kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings.

Mit 90 Prozent Erfüllungsquote haben die Krankenhäuser aus dem Stand und ohne
Übergangsphase trotz aktuell zunehmenden Personalmangels in der Pflege die
Verordnungsvorgaben weitestgehend erfüllt. Ein tieferer Blick in die
Umsetzungspraxis offenbart aber auch das durch die Verordnung ausgelöste
Dilemma: Viele Krankenhäuser mussten Behandlungen einschränken, um die Vorgaben
zu erfüllen. Dies betraf vor allem Intensivstationen, in denen Plätze zum Teil
stillgelegt wurden. De facto heißt dies, dass Patienten abgewiesen wurden. Ob
dies der Patientensicherheit dient, gerade in den Grippemonaten Anfang des
Jahres, darf bezweifelt werden.

Nicht berücksichtigt wurde in der Erhebung zudem die Zahl der eingesetzten
Ärzte. Hilfs- und Assistenzkräfte spielten ebenfalls keine Rolle. Der VKD hatte
in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf bereits darauf hingewiesen, dass
die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße neue
Mitarbeiter eingestellt haben, um die Pflege zu entlasten. Hier wurde mit der
Verordnung aus unserer Sicht der Rückwärtsgang eingeschaltet.

Plötzlich eingelieferte Notfälle, Krankheit von Mitarbeitern, solche naturgemäß
immer wieder auftretenden Ereignisse, führten natürlich zur Unterschreitung der
Quoten, die Sanktionen nach sich ziehen. Ein Unding. Unabweisbare Notfälle
dürfen nicht als Unterschreitung der Quoten bewertet und sanktioniert werden.

Wie erwartet sind auch die Bürokratielasten gestiegen. Nach Angaben der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mussten, ausgelöst durch die
Verordnung, erstmals siebenhunderttausend Schichten erfasst und ausgewertet
werden. Ein völlig übertriebener Aufwand, der am Ende die Versorgungssituation
nicht verbessert hat.

Fazit der ersten Auswertung aus Sicht des VKD: „Bitte das Experiment beenden.
Wir gehen mit der DKG konform, die sich für ein bedarfsorientiertes
Personalbemessungssystem in einer Ganzhauskonzeption ausspricht. Dieses Konzept
würde dem Management die Möglichkeit geben, Personal entsprechend den
tatsächlichen Erfordernissen der Patientenversorgung flexibel einzusetzen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gerade kürzlich in der Jahrestagung
unseres Verbandes in Berlin betont: "Wir sind nicht die besseren
Geschäftsführer, die Ihnen sagen, wie Sie Ihr Personal einsetzen.‘ Wir nehmen
ihn gern beim Wort“, so VKD-Präsident Josef Düllings.

Quelle: Pressemitteilung, 27.05.2019

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