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KKH sieht Nachbesserungsbedarf fuer geplante Reform der Krankenhauspruefungen

KKH sieht Nachbesserungsbedarf für geplante Reform der Krankenhausprüfungen (Pressemitteilung).



Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu reformieren und im Zuge dessen die Prüfungen von Krankenhausabrechnungen neu zu strukturieren. Dazu erklärt Dr. Wolfgang Matz, Vorstandsvorsitzender
der KKH Kaufmännische Krankenkasse: „Dass der Bundesgesundheitsminister mit einer bundesweiten Statistik über die Prüfquoten von Krankenhäuser mehr Transparenz herstellen will, ist positiv zu werten. Auch dass Krankenhäuser Anreize erhalten sollen, zukünftig korrekt
mit den Krankenkassen abzurechnen, begrüßen wir. Wenn dadurch der hohe Prüfaufwand für den Medizinischen Dienst entfällt, wird dieser deutlich entlastet. Dennoch sehen wir Nachbesserungsbedarf im Gesetz bezüglich der geplanten Begrenzung der
Prüfquote auf 10 Prozent im nächsten Jahr und maximal 15 Prozent ab 2021. Denn
es gibt Kliniken, die rechnen anscheinend falsch ab, wie Prüfquoten von bis zu
20 Prozent über einen langen Zeitraum hinweg zeigen. Diese Gelder, die
unrechtmäßig von Krankenhäusern einbehalten werden, müssen wir auch in Zukunft
geltend machen dürfen, um sie für die Versorgung unserer Versicherten an
anderer Stelle einzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung, 20.05.2019

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