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Krankenhausgesellschaft Sachsen zum Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes mydrg.de





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Krankenhausgesellschaft Sachsen zum Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes

Krankenhausgesellschaft Sachsen zum Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes (Pressemitteilung).



Leipzig. Minister Spahn will mit dem Entwurf zu einem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) den Medizinischen Dienst einerseits stärker von den Krankenkassen trennen – dies ist eine jahrelange Forderung der Krankenhäuser – und
gleichzeitig neue Weichen für die Abrechnungsprüfung stellen.

Damit reagiert das BMG auf den seit Langem anhaltenden Streit zwischen
Krankenkassen und Krankenhäusern um korrekte Krankenhausabrechnungen. Zuständig
für die Begutachtung der Behandlungen in den Krankenhäusern und damit die
Rechnungsprüfung ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) des
jeweiligen Bundeslandes, der im Auftrag der Krankenkassen ein sehr umstrittenes
Prüfregime etabliert hat. Mittlerweile ist auf dem Rücken der Krankenhäuser ein
Wettbewerb der Kassen um die höchstmöglichen Rechnungskürzungen entfacht.

„Aus Sicht der Krankenhäuser ist die Unabhängigkeit des MDK von den Kassen
längst überfällig. Mit der vorgesehenen Umstrukturierung zu einer Körperschaft
öffentlichen Rechts verbinden wir die Hoffnung auf mehr Transparenz, Fairness
und Stringenz in der Begutachtungspraxis.“, so Dr. Stephan Helm,
Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen. „Krankenhäuser sind
keinesfalls gegen Prüfungen, aber die derzeitige Prüfpraxis ist eine Zumutung
für alle, die sich zum Wohle ihrer Patienten einsetzen“, so Helm weiter.

Helm spielt damit auf die stattgefundene Aufrüstung des Prüfregimes an, welches
hochbürokratisch auf allen Seiten wichtige Ressourcen für die
Patientenversorgung bindet. Bisher beauftragen die Kassen hauptsächlich
Prüfungen von Behandlungen, die entweder von vornherein
Interpretationsspielräume bieten oder deren stationäre Durchführung
angezweifelt werden könnte. Damit werden viele der im Krankenhaus getroffenen
ärztlichen und pflegerischen Entscheidungen durch den MDK im Nachhinein
aufgrund einer Aktenlage angezweifelt und führen zu sofortigen
Rechnungskürzungen. Für die Krankenhäuser und das behandelnde Personal ein
unhaltbarer Zustand, sind die Behandlungsleistungen doch korrekt erbracht und
die Kosten real angefallen.

Mit Spahns Referentenentwurf gibt es Anlass zur Hoffnung für die Krankenhäuser.
Angedacht sind ein Aufrechnungsverbot, so dass Rechnungskürzungen nicht mehr
mit der laufenden Vergütung des Krankenhauses verrechnet werden sollen sowie
eine gedeckelte Prüfquote. Zusätzlich sollen ausgewählte strittige
Abrechnungsmerkmale bundeseinheitlich klargestellt werden. Damit wäre die
bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Prüfpraxis endlich
harmonisiert.

Helm schätzt ein: „Mit dem Gesetz werden einige notwendige Änderungen endlich
angegangen. Trotzdem bleibt die Ursache vieler Abrechnungsstreitigkeiten
ungelöst. Medizinische Behandlungen richten sich nun mal naturgemäß nach den
individuellen Erfordernissen des einzelnen Patienten. Das System der Abrechnung
jedoch fußt auf Pauschalierungen und einer Vielzahl komplexer juristischer
Sachverhalte. Eine Auflösung dieser Diskrepanz ist in Spahns Referentenentwurf
nicht vorgesehen. Das Konfliktpotential bleibt somit systemimmanent. Spahns
Vorstoß, künftig Strafzahlungen für beanstandete Rechnungen zu etablieren,
entspricht angesichts der genannten Komplexität des Abrechnungssystems unseres
Erachtens keineswegs dem Gebot der Fairness.“

Quelle: Pressemitteilung, 23.05.2019

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