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Kreißsäle sichern - Personalmangel bekämpfen

Kreißsäle sichern - Personalmangel bekämpfen (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Zum internationalen Hebammentag am 5. Mai fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), den dramatischen Mangel an Hebammen und den drastischen Rückgang der Zahl der Kreißsäle in Deutschland stärker in den Fokus der Gesundheitspolitik zu nehmen. Die DKG
schlägt vor, Strategien gegen den Pflegepersonalmangel auf die Kreißsäle auszuweiten. So müssen Tarifsteigerungen auch für Hebammen vollständig gegenfinanziert werden, damit es möglich ist, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in den Krankenhäusern zu
verbessern.

„Mit dem Ausgleich von Tarifsteigerungen beim Pflegepersonal ist die Politik
einen wichtigen Schritt zur Lösung der Pflegepersonalknappheit gegangen. Der
Personalmangel in der Pflege ist ähnlich besorgniserregend wie der im
Kreißsaal. Beiden muss ähnlich begegnet werden“, sagt DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum.

Weiterhin bleibt die Problematik der chronischen Unterfinanzierung der
Geburtsstationen bestehen. Innerhalb der vergangenen 15 Jahre musste mehr als
jeder dritte Kreißsaal in Deutschland schließen. Ursächlich ist, dass
Geburtsstationen unter den gegebenen Finanzierungbedingungen der Fallpauschalen
nur dann kostendeckend arbeiten können, wenn sie mehr als 500 Geburten im Jahr
verzeichnen. Das ist aber in ländlichen Gebieten immer seltener der Fall. „Wer
Kreißsäle und damit auch Zukunft für ländliche Regionen sichern will, muss die
ausreichende Finanzierung von Krankenhäusern in dünn besiedelten Gebieten
gewähren“, so Georg Baum. Probate Mittel wären spezifische
Sicherstellungszuschläge für Geburtsabteilungen. Freiberufliche Hebammen und
Krankenhäuser mit Kreißsälen sind in ländlichen und urbanen Regionen
gleichermaßen von horrenden Versicherungsprämien betroffen. Die erdrückenden
Prämien für die Haftpflichtversicherung gehören zu den Hauptgründen, warum sich
junge Menschen gegen die Hebammen-Ausbildung entscheiden. Auch hier muss der
Gesetzgeber mit Zuschüssen zu den Prämien einschreiten.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 03.05.2019

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