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PpSG: Krankenkassen bei Refinanzierung der Tarifsteigerungen in Krankenhaeusern zoegerlich

PpSG: Krankenkassen bei Refinanzierung der Tarifsteigerungen in Krankenhäusern zögerlich (Landespflegekammer Rheinland-Pfalz).



Tarifsteigerungen werden weiterhin nicht vollständig refinanziert - Budgetverhandlungen müssen sich mehr an berufliche Pflege richten Die Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) im vergangenen Jahr war ein erster wichtiger Schritt, um gegen den Pflegenotstand in Deutschland
vorzugehen. Mit der Refinanzierung zusätzlicher Pflegestellen sowie der vollständigen Übernahme der Tarifsteigerungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern werden eindeutig Verbesserungen in der professionellen Pflege angestrebt. Doch mit den im Gesetz enthaltenen Maßnahmen muss es die Politik
auch ernst meinen, ansonsten verlieren die politischen Entscheidungsträger ihre
Glaubwürdigkeit. Festgeschriebene Regeln müssen auch eingehalten und umgesetzt
werden, nur so kann das verloren gegangene Vertrauen der Pflegefachpersonen
zurückgewonnen werden. Leider müssen wir jedoch feststellen, dass es beim PpSG
in einigen Bereichen noch erheblichen Klarstellungsbedarf gibt. Denn so gut ein
Gesetzesvorstoß auch gemeint sein kann, ohne eine zielgerichtete und
vollständige Umsetzung ist er nutzlos und führt zu einer größer werdenden
Vertrauenskrise bei den beruflich Pflegenden“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident
der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Mai kritisiert dabei unter anderem die Haltung der Kostenträger bei der
Refinanzierung der Tarifsteigerungen in Krankenhäusern. In einem Brief an
Bundegesundheitsminister Jens Spahn hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft
bereits vor einigen Wochen beklagt, dass die geplante Refinanzierung durch die
Krankenkassen nicht stattfinde und den Kliniken somit für das Jahr 2018 und
2019 ein Betrag in Höhe von 600 Millionen Euro vorenthalten würde. Die
Etablierung eines unabhängigen Pflegebudgets darf laut Mai nicht zur Folge
haben, dass die Kostenträger bei der Finanzierung sonstiger Leistungen weniger
Mittel zur Verfügung stellen. Damit stelle sich die Frage, ob das derzeitige
Selbstverwaltungssystem bestehend aus starken Kostenträgern und
Leistungserbringern zukunftsfähig ist. Insbesondere steht die Rolle der
Kostenträger im Fokus. Hier wird offensichtlich versucht, die von der Politik
gewollte Verbesserung der Versorgung gleich wieder auszuhebeln und somit den
Willen des Gesetzgebers entgegen zu wirken.

„Ein aus dem DRG-System ausgegliedertes Pflegebudget haben wir von Anfang an
als Grundlage für die Weiterentwicklung der Pflege im Krankenhaus befürwortet.
Die Umsetzung darf jedoch nicht in die Reduzierung anderer wichtiger Leistungen
in Krankenhäusern resultieren. Die gute Patientenversorgung erfordert einen
hochkompetenten professionellen Mix an unterschiedlichen Experten. Stellenabbau
in anderen Bereichen als der Pflege lehnen wir daher konsequent ab, weil er
ohne geeignete Kompensation zu Qualitätseinbußen führt. Daher fordern wir die
Kostenträger auf, bei ihren Verhandlungen mit den Vertragspartnern die gesamte
Versorgung nicht aus den Augen zu verlieren. Sinn und Zweck eines Pflegebudgets
kann nicht sein, dass an anderer Stelle gespart wird. Auf der anderen Seite
fordern wir die Bundesländer auf, endlich ihrer Investitionskostenfinanzierung
nachzukommen damit Mittel, die eigentlich für die gute Patientenversorgung
vorgesehen sind, von den Krankenhäusern in die Erhaltung und Erneuerung der
Bausubstanz gesteckt werden müssen“, so Mai.

Quelle: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 17.05.2019

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