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Referentenentwurf Gesetz fuer bessere und unabhaengigere Pruefungen MDK-Reformgesetz BMG

Medizinischer Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten - Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - Referentenentwurf MDK-Reformgesetz (Bundesministerium f. Gesundheit, PDF, 743 kB).



Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, den Medizinischen Dienst noch stärker von den Krankenkassen zu trennen. Außerdem soll er Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter überprüfen als bisher. Das ist das Ziel eines neuen Gesetzentwurfs.

Der Medizinische Dienst braucht die organisatorische Unabhängigkeit von den
Krankenkassen, um glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben. Die Patienten
haben ein Recht auf transparente und effektive Prüfstrukturen. Sie müssen sich
darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral agiert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Damit tritt Spahn dem Vorwurf, der Medizinische Dienst arbeite ausschließlich
im Interesse der Krankenkassen, entschieden entgegen. Künftig soll der
Medizinische Dienst als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts
agieren.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, Krankenhäuser von überflüssiger
Bürokratie zu entlasten.

Die Abrechnungen der Kliniken sollen künftig gezielter überprüft werden. Das
ist auch im Sinne der Patienten. Weniger, aber gezieltere Prüfungen lassen mehr
Zeit für eine gute Versorgung.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Inhalte des Gesetzentwurfs im Detail
So überarbeiten wir die Organisation des MDK Organisationsreform MDK
Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK)
Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie als eigenständige
Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung
„Medizinischer Dienst" (MD) geführt werden. Auch der Medizinische Dienst des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband
organisatorisch gelöst. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch
Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der
Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.

Abrechnungsprüfungen der Krankenhäuser
Wer ordentlich abrechnet, wird mit niedrigem Prüfaufwand belohnt: In Zukunft
soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen
Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine
maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der MD-Prüfungen
begrenzt. Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle
Konsequenzen für ein Krankenhaus. Statt wie bisher Strukturen und Ausstattungen
von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in
einer Strukturprüfung gebündelt.

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Krankenkassen
und Kliniken künftig schneller lösen. Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen
Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden und der Katalog für sogenannte
„ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe" wird erweitert.
Dadurch sollen mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern
genutzt werden; so wird auch der Entstehung eines der häufigsten Prüfanlässe
entgegengewirkt. Nicht mehr zulässig wird die Aufrechnung mit Rückforderungen
der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser sein. Durch
Einführung einer bundesweiten Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen
außerdem transparenter.

Weitere Inhalte
Sogenannte „Solidargemeinschaften", die bereits vor Einführung der
Krankenversicherungspflicht in Deutschland ihre Mitglieder im Krankheitsfall
abgesichert haben, werden als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
anerkannt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss muss seine öffentlichen Sitzungen künftig live
im Internet übertragen und in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur
Verfügung zu stellen. So werden die Entscheidungen des G-BA noch
transparenter.

Quelle: Bundesministerium f. Gesundheit, 03.05.2019

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