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Ambulante Notfallversorgung in der Verantwortung der Kliniken

Ambulante Notfallversorgung in der Verantwortung der Kliniken (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Zum gemeinsamen Konzept für die künftige Notfallversorgung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: Es ist gut, dass die KBV und die Gewerkschaft der
angestellten Ärzte in den Krankenhäusern sich Gedanken über medizinische Steuerungskriterien für Notfallpatienten machen. Auch ist gut, dass die KBV anerkennt, dass die ambulante medizinische Notfallversorgung in Zukunft in den Krankenhäusern stattfinden sollte.
Damit geht die Zuständigkeit auf die Träger der Krankenhäuser über, die über den Personaleinsatz im Krankenhaus und über Kooperationsmöglichkeiten mit niedergelassenen Ärzten eigenverantwortlich entscheiden werden.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 21.06.2019

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