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AOK Hessen mit stabilem Jahresergebnis

AOK Hessen mit stabilem Jahresergebnis (Pressemitteilung).



Bad Homburg. Der Verwaltungsrat der AOK Hessen hat heute in Oberursel die Jahresrechnung für 2018 abgenommen. Wie erwartet sind die Finanzen bei Hessens größter Krankenkasse weiterhin stabil. Bei einem Finanzvolumen in der Krankenversicherung von 5,8 Mrd. Euro
erzielte sie ein Plus von 25,2 Mio. Euro. Auch ist ein kräftiger Mitgliederzuwachs zu verzeichnen.

37.200 Neuzugänge im Saldo haben in 2018 maßgeblich zu der positiven
Entwicklung beigetragen. Mit einem Marktanteil von 31 Prozent ist und bleibt
die Gesundheitskasse Marktführer in Hessen.

Ausbau der Gesundheitsversorgung
Die Leistungsausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 179 Mio. Euro und
flossen in die Gesundheitsversorgung der Versicherten. Bei den
Krankenhausausgaben ist dabei ein Zuwachs um rund 65 Millionen Euro auf
insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro zu verzeichnen. Bei den Arzneimitteln wurden rund
18 Millionen Euro mehr verausgabt. In die ambulante ärztliche Behandlung
flossen rund 886 Millionen Euro. Deutliche Ausgabensteigerungen gab es bei
Heilmitteln (7,9 Prozent je Versicherten) und Krankengeld (7,1 Prozent je
Versicherten).

Neubesetzung an der Spitze des Verwaltungsrates
Einen Wechsel gab es an der Spitze des Verwaltungsrates der AOK Hessen.
Brigitte Baki, seit 2011 alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates für die
Versichertenseite, legte ihr Amt nieder. Dr. Stefan Hoehl, alternierender
Vorsitzender für die Arbeitgeber, würdigte die Leistungen Bakis mit dem
Ehrenzeichen der AOK Hessen. Er hob die vertrauensvolle Zusammenarbeit hervor,
die eine „gelebte Sozialpartnerschaft“ gewesen sei. Brigitte Baki bekam zudem
bei ihrer Verabschiedung die Ehrennadel des AOK-Bundesverbandes verliehen. Als
Vertreter der Versichertenseite folgt ihr André Schönewolf, Leiter der
Abteilung Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik beim DGB Hessen-Thüringen.

Angriff auf die Selbstverwaltung kritisiert
Deutliche Kritik äußerte der Verwaltungsrat ähnlich wie zahlreiche
Selbstverwaltungsorgane im deutschen Gesundheitswesen im Hinblick auf
verschiedene Trends der aktuellen Gesetzgebung auf Bundesebene und
verabschiedete hierzu eine entsprechende Erklärung. Mit großer Sorge betrachte
man, dass die Gesetzgebungsvorhaben nicht nur zu erheblichen Mehrausgaben in
den Folgejahren führen werden, sondern insgesamt die Tendenz haben,
Gestaltungsmöglichkeiten auf regionaler Ebene und föderale Strukturen
einzuschränken und Entscheidungen auf Bundesebene zu zentralisieren. Völlig
inakzeptabel seien die Angriffe auf die Selbstverwaltung. Die Vertreterinnen
und Vertreter der Beitragszahlenden würden in ihren Kompetenzen immer weiter
beschnitten.

Resolution des Verwaltungsrates der AOK (PDF, 96 KB)

Quelle: Pressemitteilung, 18.06.2019

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