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Digitale Versorgung-Gesetz: AOK-Bundesverband sieht Licht und Schatten

Digitale Versorgung-Gesetz: AOK-Bundesverband sieht Licht und Schatten (Pressemitteilung).



Der AOK-Bundesverband sieht im "Digitale Versorgung-Gesetz" (DVG) zahlreiche gute Ansätze für echte Fortschritte bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Zugleich warnt er in seiner Stellungnahme zur Verbände-Anhörung aber vor hohen Folgekosten und
vor möglichen Risiken für die Patientensicherheit beim geplanten Zulassungsverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen.

"Das Gesetz hat das Zeug dazu, die digitalen Innovationen im Gesundheitswesen
zu fördern und die Vernetzung voranzubringen", sagt der Vorstandsvorsitzende
des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. So begrüßt die AOK-Gemeinschaft die
Regelungen zur versichertenzentrierten elektronischen Patientenakte. "Die
Vorteile der Digitalisierung werden allerdings nicht zum Tragen kommen, wenn
die Finanzierungsmechanismen der Papierwelt einfach auf die digitale
Patientenakte übertragen werden", so Litsch. "Es kann nicht Aufgabe der
gesetzlichen Krankenkassen sein, die Nutzung der elektronischen Akte durch die
Ärzte zu incentivieren und für jeden Klick extra zu bezahlen. Klickraten mögen
die Geschäftsmodelle der Internetkonzerne beflügeln. In der sozialen
Krankenversicherung müssen der tatsächliche Aufwand und der Nutzen für die
Versicherten an erster Stelle stehen."

Telematikinfrastruktur: Ausbau unter neuen Vorzeichen gefordert
Der geplante Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) wird von der AOK
ausdrücklich befürwortet: "Es ist richtig und wichtig, weitere Akteure wie
Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeeinrichtungen oder Physiotherapeuten
anzuschließen", betont der AOK-Vorstand. "Das ist im Sinne der Vernetzung, die
wir auch mit unserem Digitalen Gesundheitsnetzwerk verfolgen." Doch die Sache
habe einen entscheidenden Haken: "Mit der heutigen Hardware-basierten
Infrastruktur würden unverhältnismäßig hohe Technikkosten entstehen", warnt
Litsch. Schon die Erstausstattung und der Betrieb der TI allein für die
Vertragsärzte habe etwa 700 Millionen Euro während der vergangenen drei Jahre
verschlungen. Der Anschluss von Krankenhäusern und Apotheken ist hierbei noch
in keiner Weise berücksichtigt. "Wenn jetzt weitere 100.000 Leistungserbringer
ebenfalls einen Konnektor hingestellt bekommen, der nach fünf Jahren wieder
ausgetauscht werden muss, wäre das eine schlechte Nachricht für die
Beitragszahler." Daher braucht es aus Sicht der AOK eine zeitnahe Entwicklung
von Alternativen zu den Hardware-Konnektoren, bevor die TI weiter ausgerollt
wird.

Freifahrtschein für überhöhte Preise bei digitalen Anwendungen
Zweischneidig ist aus Sicht der AOK auch der Leistungsanspruch der Versicherten
auf Gesundheits-Anwendungen: "Wir finden es richtig, dass digitale
Gesundheitsanwendungen in die Patientenversorgung aufgenommen werden.
Insbesondere die erweiterten Möglichkeiten für die Kassen, ihren Versicherten
geeignete Apps zur Unterstützung der Versorgung im Wettbewerb anzubieten, wären
in unserem Sinne. Diese Möglichkeit wird jedoch faktisch ins Leere laufen, da
digitale Gesundheitsanwendungen in Zukunft ohne ausreichende Überprüfung ihres
Gesundheitsnutzens ohnehin von den Krankenkassen übernommen werden müssen – und
dies zu einem vom Hersteller frei gesetzten Preis", sagt Martin Litsch. "Dieser
Freifahrtschein nach dem Vorbild des AMNOG hat schon bei den Arzneimitteln zu
überhöhten Preisen geführt", kritisiert Litsch. Hinzu komme, dass die
Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen für
Gesundheitsanwendungen jedes Jahr "neue" Produkte auf den Markt bringen und
damit den Preisvereinbarungen auch komplett ausweichen könnten. "Ein derart
direkter Zugriff einer Gruppe von Leistungsanbietern auf die Ressourcen der GKV
ist einzigartig." Durch die im DVG-Entwurf vorgesehenen Finanzierungsregelungen
entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten. "Schon
bei einer stichprobenartigen Betrachtung des Angebotes von drei Anbietern und
einer geschätzten Verschreibungsquote von 25 Prozent kommen wir auf geschätzte
Mehrkosten für die GKV von jährlich 2,5 Milliarden Euro", so Litsch.

Relevantes Risiko für Patientensicherheit bei Gesundheits-Apps
Gleichzeitig besteht aus Sicht der AOK-Experten ein relevantes Risiko für die
Patientensicherheit: Für digitale Anwendungen, die de facto neue Untersuchungs-
und Behandlungsverfahren darstellen, ist kein Nachweis eines
patientenrelevanten Nutzens vorgesehen. "Zumindest für digitale diagnostische
oder therapeutische Anwendungen, die über reine Servicefunktionen hinausgehen,
müssen Studien Pflicht werden. Ohne die Verpflichtung, belastbare Studien
durchzuführen, werden wir nie wissen, ob der Nutzen einer solchen Anwendung
tatsächlich größer ist als der Schaden", kritisiert Litsch. Daher fordert die
AOK eine Bewertung des Nutzens der digitalen Gesundheitsanwendungen durch den
Gemeinsamen Bundesausschuss. Zudem sollte der Preis für diese digitalen
Anwendungen aus Sicht der AOK nicht im langwierigen zentralistischen Verfahren
auf Bundesebene vereinbart werden, sondern analog zum Hilfsmittelbereich in
wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Kassen und Anbietern. "Die Erwartungen
der Versicherten an ein gutes Angebot werden dazu führen, dass alle
Krankenkassen ein Interesse haben, mit den Herstellern zügige Vereinbarungen zu
schließen", so der AOK-Vorstand.

Der AOK-Bundesverband begrüßt in diesem Zusammenhang die vorgesehenen
Regelungen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch die
Krankenkassen. Die Möglichkeit, digitale Versorgungsinnovationen allein, in
Kooperation mit Dritten oder durch Kapitalbeteiligungen zu entwickeln, kann
nach Einschätzung der AOK-Gemeinschaft entscheidende Impulse für die Umsetzung
innovativer Versorgungsideen setzen. "Auch die erweiterten Möglichkeiten zur
Auswertung von Sozialdaten, die im Referentenentwurf vorgesehen sind, begrüßen
wir ausdrücklich", betont Litsch. "Sie ermöglichen es uns, ein umfassendes und
individualisiertes Beratungsangebot für unsere Versicherten zu entwickeln.
Dabei bleiben die Datenschutz- und Sicherheitsinteressen der Versicherten nach
deutschem Recht absolut gewahrt:"

Die Verbändeanhörung zum "Digitale Versorgung-Gesetz" findet am 17. Juni
statt.

Quelle: Pressemitteilung, 11.06.2019

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