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Gesundheitsministerkonferenz beschließt grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung mydrg.de





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Gesundheitsministerkonferenz beschließt grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung

Gesundheitsministerkonferenz beschließt grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung (Pressemitteilung).



Ein Vorstoß von Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg zu einer grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung wurde heute (6.6.) auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) einstimmig beschlossen. Garg hatte sich an der heute zu Ende gehenden
Konferenz in Leipzig im Rahmen seiner Länderkolleginnen und -kollegen dafür eingesetzt.

In einem gemeinsamen Beschluss aller Länder für eine bedarfsgerechte
Krankenhausversorgung (10.1/10.2) vereinbarten die Länder, Eckpunkte für eine
Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten. Dabei
sollen die Vorschläge aus dem Gutachten des Sachverständigenrates
„Bedarfsgerechte Steuerung des Gesundheitswesens“ einfließen.

Minister Garg betont: „15 Jahre nach Einführung des DRG (Fallpauschalen)
Systems ist es Zeit, Fehlanreize wie z.B. die Leistungsausweitung aus rein
ökonomischen Gründen zu beseitigen – ohne die durchaus positiven Effekte des
Systems infrage zu stellen. Es darf nicht sein, dass Kliniken aus ökonomischen
Gründen gezwungen werden, ihre Leistung auszuweiten oder erforderliches
Personal abzubauen.“

Ein bloßes weiter so im bisherigen System würde gerade nicht zur Sicherung der
Versorgung mit qualitativ guten Krankenhausleistungen führen. „Wir müssen offen
über die weitere Spezialisierung und Konzentration von hochkomplexen
stationären Leistungen diskutieren. Auf der anderen Seite muss gerade in
Flächenländern der Zugang zur Grund- und Regelversorgung gesichert werden“, so
Garg. Dazu sei eine Finanzierungsstruktur notwendig, die die
Innovationsfähigkeit in Krankenhäusern insgesamt stärke.

Ein neues Finanzierungssystem müsse dabei gerade auch im ländlichen Raum
geografischer Besonderheiten berücksichtigen und auf die Anforderungen des
demografischen Wandels besser eingehen können. Zudem müsse den zunehmenden
Anforderungen an die Krankenhäuser bei der sektorenverbindenden Versorgung
Rechnung getragen werden. Die Länder beschlossen zudem die Auswirkungen die
Qualitätsoffensive der Krankenhausstrukturreform zu evaluieren.

In einem weiteren GMK-Beschluss, der ebenfalls angenommen wurde, fordert Garg
vom Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit anderen Bundesländern eine
bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit für alle nichtakademischen
Gesundheitsfachberufe bis Ende 2019. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene
sieht vor, im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die Gesundheitsfachberufe das
Schulgeld für die Ausbildungen abzuschaffen, so wie es in den Pflegeberufen
bereits beschlossen wurde. Bislang ist dieses Ziel jedoch noch nicht
umgesetzt.

Schleswig-Holstein war angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs daher in
Vorleistung gegangen und hatte übergangsweise als erstes Bundesland das
Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen zum 01.01.2019 abgeschafft.

Minister Garg betont: „Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat mit der
Umsetzung der Schulgeldfreiheit den Einstieg in den Beruf deutlich erleichtert.
Ich erwarte vom Bund, dass dieser den Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten
folgen lässt und in die Finanzierung miteinsteigt! Es darf nicht sein, dass der
Bund große Ziele formuliert und dann die Länder damit alleine lässt. Die
Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten, sind der Kern einer
funktionierenden Gesundheitsversorgung. Sie brauchen gute Arbeitsbedingungen
von Anfang an.“

Schleswig-Holstein hatte die Schulgeldfreiheit bei der Ausbildung für
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und medizinische Bademeisterinnen und
Bademeister und Masseurinnen und Masseure eingeführt. Die Förderung ermöglicht
eine Steigerung der Ausbildungszahlen um bis zu 34% und umfasst bis zu 300
Schulplätze pro Ausbildungsjahr, wofür im Haushalt 2019 mehr als 3,3 Mio. Euro
vorgesehen sind.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für
Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes
Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431
988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der
Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter
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Quelle: Pressemitteilung, 06.06.2019

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