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kkvd fordert Investitionsschub für Digitalisierung im Krankenhaus

kkvd fordert Investitionsschub für Digitalisierung im Krankenhaus (Pressemitteilung).



Das Digitale-Versorgung-Gesetz wird heute in einer Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit erörtert. In seiner jetzigen Form wird der Gesetzentwurf nicht die Verbesserungen für Patienten bringen, die möglich wären. Krankenhäuser sind zentrale Player
der Gesundheitswirtschaft, doch die Finanzierung ihrer Investitionen in digitale Anwendungen bleibt ungelöst. Daher fordert der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) von Bund und Ländern ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung im Krankenhaus.

Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des kkvd: „Das Gesundheitswesen ist
eine der wichtigsten Zukunftsbranchen unserer Gesellschaft. Doch fehlende
Investitionen in digitale Anwendungen gefährden die Zukunftsfähigkeit der
Versorgung im Krankenhaus. In führenden Wirtschaftsbranchen wie der
Automobilindustrie oder dem Maschinenbau sind Investitionen in Höhe von bis zu
zehn Prozent jährlich für die Digitalisierung üblich. Dafür erhalten sie von
der Politik viel Applaus und Unterstützung. Deutsche Krankenhäuser schaffen
allenfalls, rund zwei Prozent ihres jährlichen Gesamtbudgets für digitale
Lösungen zu verwenden. Bund und Länder müssen nun klar Position beziehen, ob
sie zukunftsfähige Krankenhäuser wollen. Dazu ist ein Investitionsschub für die
Digitalisierung unverzichtbar. So werden die Versorgung der Patienten und die
Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden durch digitale Lösungen nachhaltig
unterstützt. Gelingen kann dies nur mit einem Sonderprogramm von Bund und
Ländern als Anschubfinanzierung. Dabei ist eine Grundfinanzierung unabhängig
von Fallzahlen für jedes bedarfsnotwendige Krankenhaus erforderlich. Das stärkt
auch die Versorgung älterer Patienten und der Bevölkerung im ländlichen
Raum.“

Über ihre Betriebskosten können die Kliniken digitale Innovationen nicht
stemmen. Die Einnahmen aus Fallpauschalen müssen aus Sicht des kkvd auch
weiterhin direkt der Patientenversorgung zugutekommen.

Quelle: Pressemitteilung, 17.06.2019

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