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Kooperative Notfallversorgung und am Ende dann doch ins Krankenhaus?

Kooperative Notfallversorgung und am Ende dann doch ins Krankenhaus? (VKD).



Ein Schulterschluss der Ärzteschaft hat zu einem gemeinsamen Konzept der Notfallversorgung geführt. Ein integrativer Ansatz sei dafür gefunden worden, heißt es in einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenhaus-Ärztegewerkschaft
Marburger Bund (MB). Sollen wir uns nun über die Initiative freuen oder uns empören, fragt sich hier das Krankenhausmanagement. Denn: Wesentlicher Teil des Konzepts sollen offenbar zentrale Anlaufstellen für Akut- und Notfallpatienten an Krankenhäusern sein,
in denen natürlich auch Klinikärzte tätig sind, und für die Anforderungen an Struktur und Arbeitsweise definiert und Gütekriterien benannt werden.

„Integrativ scheint nach KBV und MB das Gleiche zu sein, wie ‚Team‘, will
sagen: Toll, ein andrer machts. Die KVen bestimmen mit den Krankenkassen über
die Vergütung, und die Krankenhäuser machen die Arbeit. Das kann keine Lösung
sein“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Auch gehe es nicht darum, dass sich
Ärztegruppen einigen. Hier sind die Krankenhäuser als Institution und Anker der
Versorgung gefragt, wenn das KV-System der ambulanten Notfallversorgung immer
weniger funktioniert. Genau dies werde von den Patienten auch so wahrgenommen,
die sich dann unmittelbar an die Krankenhäuser wenden. Die ambulante
Notfallversorgung gehöre ohne Wenn und Aber in die Verantwortung der
Krankenhäuser. Damit würde endlich den Patienteninteressen Genüge getan, statt
immer wieder Standesinteressen in den Vordergrund zu stellen.

„Vorschläge und Ideen sind grundsätzlich zu prüfen und nicht von vornherein
abzulehnen. Doch für Strukturen und Arbeitsweisen in den Notaufnahmen sind
nicht die Kassenärzte und ist auch keine Gewerkschaft zuständig. Daher erstaunt
doch die Euphorie über den Schulterschluss, der ohne die Organisation des
Krankenhauses nicht umsetzbar ist. Es sind nicht nur die Ärzte, die in
Notaufnahmen tätig sind. Sie alle arbeiten nicht im luftleeren Raum, sondern
nutzen die hochwertige Technik, die Ausstattung der Kliniken und arbeiten
insbesondere mit anderen Berufsgruppen zusammen“, so Dr. Düllings.

Auch der VKD sieht es als dringend an, die Probleme der Notfallversorgung zu
lösen – ambulant wie stationär. Hier sektorenübergreifend zu kooperieren und
dabei auch eine Rund-Um-Die-Uhr-Information der Patienten zu sichern, damit sie
in die für sie jeweils richtige Anlaufstelle gelenkt werden, ist grundsätzlich
der richtige Weg. Die definitiv vorhandenen Defizite der Kassenärzte im Bereich
der ambulanten Notfallversorgung können aber nicht auf Kosten der Krankenhäuser
gelöst werden. Wohin werden wohl die Patienten gelenkt, wenn niedergelassene
Ärzte Bereitschaftsdienste oft nicht mehr leisten wollen? Hier wäre es durchaus
wichtig, erst einmal Fakten zu sammeln und zu ermitteln, wie viele Kassenärzte
sich überhaupt noch an Bereitschaftsdiensten beteiligen. In manchen Regionen
sind es anscheinend nicht einmal 30 Prozent. Also doch wieder ins Krankenhaus?

Mehrfach hat der VKD deutlich gemacht, dass grundsätzlich diejenigen, von denen
die Leistungen erbracht werden, dafür auch die entsprechende Vergütung erhalten
und darüber zudem mitbestimmen müssen. Das ist bis heute nicht der Fall.
Gleichzeitig fordert der VKD angesichts der Lücken im ambulanten
Versorgungsnetz, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante
Notfallversorgung den Krankenhäusern übertragen werden muss – denjenigen, die
ihn auch tatsächlich sicher erfüllen.

Wenn KBV und Marburger Bund einen gesetzlichen Rahmen für die Notfallversorgung
in Deutschland fordern, ist darauf hinzuweisen, dass hier auch die
Krankenhausplanung der Länder tangiert wird.

Ein Schulterschluss muss alle einbeziehen, die hier personelle, finanzielle und
strukturelle Leistungen beisteuern. Es sind mehr als nur zwei Schultern.

Quelle: VKD, 21.06.2019

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