Entlassmanagement: Heilmittelverordnung /> Beitrag der Gesundheitswirtschaft zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt />

MDK-Reformgesetz: DEKV fordert stärkere Orientierung an der Versorgungsrealität bei ethisch-kritischen Fällen mydrg.de





groups

MDK-Reformgesetz: DEKV fordert stärkere Orientierung an der Versorgungsrealität bei ethisch-kritischen Fällen

MDK-Reformgesetz: DEKV fordert stärkere Orientierung an der Versorgungsrealität bei ethisch-kritischen Fällen (Pressemitteilung).



Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz – legt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine grundlegende Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vor. Anlässlich der Verbändeanhörung
am 11. Juni 2019 im Bundesministerium für Gesundheit begrüßt der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) diese grundsätzlichen Änderungen außerordentlich. Dazu Christoph Radbruch, Vorstand des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes: „Wir sehen
es positiv, dass durch das MDK-Reformgesetz der MDK gestärkt und zugleich seine Unabhängigkeit von den Krankenkassen betont werden soll. Diese Regelung wird ein Gewinn für die konsequente patientenzentrierte Krankenhausversorgung sein.

Auch das Verrechnungsverbot für die Krankenkassen unterstützen die
evangelischen Krankenhäuser, denn es stellt sicher, dass die Versichertengelder
unmittelbar der Patientenversorgung zugutekommen. Bei einigen Punkten sehen wir
aber auch Nachbesserungsbedarf. Eine Forderung ist, dass die Krankenhäuser als
Leistungserbringer eine Stimme im Verwaltungsrat der künftigen Medizinischen
Dienste (MD) haben. Damit wäre die Forderung in der Gesetzesbegründung erfüllt,
dass „alle wesentlichen Gruppen, die von der Tätigkeit des MD betroffen sind“
dem Verwaltungsrat angehören.“

Ethisch-kritische MDK-Fälle fokussieren

Die Überprüfung ethisch-kritischer Fälle durch den MDK bindet in den
Krankenhäusern Kapazitäten, die der zuwendungsorientierten Pflege zugutekommen
sollten. „Unseren Mitarbeitenden liegen gerade vulnerable Patientengruppen wie
multimorbide ältere oder demenziell veränderte Menschen besonders am Herzen.
Diese betreuungsbedürftigen Patienten können nicht nach Hause entlassen werden,
wenn nachgelagerte Sektoren nicht über freie Kapazitäten verfügen. Die Folge
sind längere Verweildauern im Krankenhaus. Unsere Häuser fangen damit ein
strukturelles Defizit auf und handeln ethisch verantwortlich. Sie stehen aber
auch dem Risiko gegenüber, die entstehenden Kosten nicht vergütet zu bekommen.
Daher fordern wir, dass bei Entscheidungen über solche Fälle zwingend eine
klinisch-ethische Kompetenzstelle eingeschaltet werden muss“, so Radbruch.
„Verantwortung für die Patienten muss auch bei der Erweiterung des AOP-Katalogs
ambulant durchführbarer Operationen, die wir sehr begrüßen, im Mittelpunkt
stehen. Besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen die zu
entwickelnden allgemeinen Tatbestände, bei deren Vorliegen eine stationäre
Durchführung erforderlich ist, den Patienten ganzheitlich berücksichtigen.“

Klarheit zur korrekten Abrechnung

„Eine Senkung der Prüfquoten unterstützen die evangelischen Krankenhäuser. Da
ab 2021 die Prüfquote vom Anteil der korrekten Abrechnungen abhängen soll, ist
eine Definition der korrekten Abrechnung notwendig. Die aktuelle Praxis mit
zahlreichen BSG-Urteilen, um jede Konstellation des
Prüf­ergebnisses separat zu interpretieren zeigt, dass hier Klärungsbedarf
besteht. Zudem fordern wir, die Verweildauerprüfung, deren Fälle 60 bis 70
Prozent der MDK-Prüfungen ausmachen, nicht in die Quote der korrekten
Abrechnungen miteinzubeziehen“, betont Radbruch.

Quelle: Pressemitteilung, 07.06.2019

« Entlassmanagement: Heilmittelverordnung | MDK-Reformgesetz: DEKV fordert stärkere Orientierung an der Versorgungsrealität bei ethisch-kritischen Fällen | Beitrag der Gesundheitswirtschaft zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige