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Sachsen-Anhalt wolle Krankenhausförderung verdoppeln

Sachsen-Anhalt wolle Krankenhausförderung verdoppeln (Pressemitteilung).



Magdeburg. Sachsen-Anhalts Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration will die Förderung für Krankenhäuser in den kommenden beiden Jahren mehr als verdoppeln. Die Mittel sollen von jetzt 48,8 Millionen in zwei Schritten auf 104,5 Millionen Euro im Jahr 2021
steigen. Das sei Gegenstand der aktuellen Haushaltsverhandlungen, sagte Sozialministerium Petra Grimm-Benne heute in Magdeburg. Zudem werde darüber nachgedacht, ein spezielles Kreditprogramm für Krankenhäuser aufzulegen. Dazu sei man mit der Investitionsbank im
Kontakt. Ein entsprechendes Programm hatte es in Sachsen-Anhalt letztmals in den 90er Jahren gegeben. Hintergrund ist der große Investitionsstau an Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt.

Grimm-Benne: „Dass wir mehr Investitionen brauchen, ist unbestritten.“ Aktuell
sei erreicht, dass die Gelder des Bundes-Strukturfonds vollständig
gegenfinanziert werden können. Sachsen-Anhalt legt auf jeden Bundes-Euro einen
zusätzlichen Euro aus Landesgeld und muss garantieren, dass die Fördersummen
insgesamt eine bestimmte Linie nicht unterschreiten. Aus dem Geld werden zum
Beispiel Neu- und Umbauten am Altmarkklinikum in Gardelegen und Baumaßnahmen in
Schönebeck finanziert. Ziel ist, die Versorgungsstruktur zu verbessern.

Im Haushaltsjahr 2020 soll die Pauschalförderung aufgestockt werden, von 43,8
auf 54,5 Millionen Euro. Damit könnten Kliniken mehr kleinere Baumaßnahmen,
aber auch Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie Geräte finanzieren.
Insgesamt stünden damit im kommenden Jahr dann 71,5 Millionen Euro aus
verschiedenen Titeln zur Verfügung, 2021 dann sogar 104,5 Millionen Euro.
Grimm-Benne: „Ich hoffe, dass es trotz haushalterischer Zwänge gelingt, die
Fördermittel deutlich zu erhöhen.“ Derzeit ist Sachsen-Anhalt bei den
Krankenhausinvestitionskosten pro Einwohner bundesweit Schlusslicht.

Ein Umsteuern sei umso wichtiger, da auf Bundesebene Veränderungen des
Abrechnungssystems für Krankenhäuser in der Diskussion seien, betonte die
Ministerin. Diese würden die finanziellen Freiräume der Krankenhäuser zur
Umsetzung eigener unternehmerischer Entscheidungen voraussichtlich sehr
einschränken.

Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Bundesländer und gesetzliche
Krankenkassen für die Krankenhausfinanzierung gemeinsam zuständig. Dabei sind
die Aufgaben genau beschrieben: das Land trägt die Verantwortung für die
Investitionskosten, die Kassen für die laufenden Betriebskosten im Rahmen der
Krankenhausfinanzierung.

Quelle: Land Sachen-Anhalt, 24.06.2019

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