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Sinnvolle Zusammenschlüsse von Kliniken auf regionaler Ebene nicht durch das Kartellrecht verhindern

Sinnvolle Zusammenschlüsse von Kliniken auf regionaler Ebene nicht durch das Kartellrecht verhindern (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).



Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler sprach sich im gestrigen Gesundheitsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages und im Anschluss an die 92. Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern in Leipzig dafür aus, das geltende Kartellrecht
daraufhin zu überprüfen, ob es den besonderen Bedingungen der Krankenhausversorgung entspreche. „Die Krankenhauslandschaft befindet sich im Umbruch. Viele Kliniken in ländlichen Räumen haben Schwierigkeiten, die zunehmende Komplexität und
Differenzierung der medizinischen Leistungen zu bewältigen“, so
Bätzing-Lichtenthäler. In vielen Fällen seien dann auch Zusammenschlüsse
unterschiedlicher Träger sinnvoll. Damit könnten über die Grundversorgung
hinaus in einer Region Schwerpunkte gebildet und damit auch notwendige
Qualitätsanforderungen wie Mindestmengen besser erfüllt werden.

Zudem erhöhe das meist die Wirtschaftlichkeit der beteiligten Krankenhäuser.
Leider verhindere das geltende Kartellrecht zum Teil solche notwendigen
Strukturänderungen. „In einer Reihe von Fällen, zuletzt in Schleswig-Holstein,
wurden geplante Fusionen auf regionaler Ebene vom Bundeskartellamt untersagt.
Ich halte Wettbewerb auch im Krankenhausbereich für wichtig. Im Vordergrund
muss aber die qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit Krankenhausleistungen stehen“, betonte die
Gesundheitsministerin. Daher hatten die Gesundheitsminister der Länder auf der
Gesundheitsministerkonferenz am 5. und 6. Juni in Leipzig darüber gesprochen,
inwieweit man das Fusionskontrollrecht anpassen könne, um sinnvolle
Strukturänderungen zu ermöglichen. „Man muss dabei bedenken, dass durch
Bundesgesetzgebung aktuell der sogenannte Strukturfonds um vier Jahre
verlängert wurde“, erklärte Bätzing-Lichtenthäler. Damit könnten, gespeist aus
Mitteln des Gesundheitsfonds und aus Steuermitteln der Länder, bis 2022
deutschlandweit Vorhaben im Umfang von bis zu vier Milliarden Euro verwirklicht
werden, unter anderem ausdrücklich auch Konzentrationsmaßnahmen. Fusionen und
folgende Standortkonzentrationen seien also ausdrücklich im Sinne des
Gesetzgebers.

Auch im gestrigen Gesundheitsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages wies
die Ministerin auf notwendige Strukturveränderungen der Krankenhauslandschaft
hin. Sie unterstrich dabei, dass der Auftrag zur Sicherstellung einer
bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen stationären Versorgung bei den
Ländern liegt, die die Leistungserbringung der Krankenhäuser rechtlich durch
einen staatlichen Versorgungsauftrag legitimieren. In diesem Zusammenhang sei
zunehmend ein Spannungsfeld zwischen der staatlichen Daseinsvorsorge mit der
auf eine erreichbare, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der
Menschen abzielenden Planungshoheit der Länder und ökonomischen Interessen der
Krankenhausträger, aber auch bereichsspezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen
wie sie sich u.a. aus dem Kartellrecht ergeben, wahrnehmbar. „Wir wollen daher
mit dem Bund im Gespräch bleiben, um dort Bereitschaft zu wecken, das
Fusionskontrollrecht zu verändern“, betonte die rheinland-pfälzische
Gesundheitsministerin.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, 07.06.2019

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