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Versorgung von Frühgeborenen akut gefährdet - Gemeinsamer Bundesausschuss muss handeln

DKG zur Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene: Versorgung von Frühgeborenen akut gefährdet - Gemeinsamer Bundesausschuss muss handeln (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Scharfstellung der Pflegepersonalanforderungen auf den neonatologischen Intensivstationen zum 1. Januar 2020 kann nicht verantwortet werden. Wenn von 211 Perinatalzentren 191 die Anforderungen nicht erfüllen können, müssen die Anforderungen an die Realität und
Machbarkeit angepasst werden, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Ursächlich sind nicht fehlender Wille in den Krankenhäusern, sondern objektive
Gegebenheiten: die fehlende Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal auf dem
Arbeitsmarkt, unkalkulierbares Patientenaufkommen und unvorhersehbarer
Personalausfall. Gründe, auf die das Krankenhaus praktisch keinen Einfluss
hat.

Die DKG hat deshalb für die Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am
20. Juni einen Antrag zur Anpassung der Personalanforderungen der Richtlinie
über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und
Reifgeborenen (QFR-RL) eingebracht.

Die vielen Fachdialoge mit den Kliniken, die die Normen nicht jederzeit
erfüllen konnten, machen deutlich, dass die Anforderungen an die
Versorgungsrealität der Krankenhäuser angepasst werden können, ohne dass die
Versorgung auf den Kinderintensivstationen beeinträchtigt wird. Denn die größte
Gefährdung für die Säuglinge ist der Weitertransport zu anderen Zentren, wenn
aufgrund der zu engen und restriktiven Anwendung der Personalvorgaben
Intensivplätze abgemeldet werden müssen. Normative Vorgaben dürfen nicht zur
lebensbedrohlichen Falle für Frühchen werden.

Im Mittelpunkt einer versorgungsgerechten Anpassung muss eine Flexibilisierung
für die Erfüllung der extrem hohen Mindestanforderung einer 1:1 bzw. 1:2
Besetzung mit Pflegefachpersonal geschaffen werden. Dass von dieser
Mindestanforderung nur maximal 2 Schichten abgewichen werden kann, ist eine
viel zu enge Vorgabe. Der Flexibilitätskorridor muss erweitert werden.

Eine von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) in Auftrag
gegebene Simulationsstudie zeigt, dass insbesondere dieses Kriterium die
Qualitätssicherungs-Richtlinie von der Versorgungsrealität abkopple. Selbst die
wenigen Zentren, die alle übrigen Richtlinienanforderungen einhalten, können
nicht jederzeit dieses Kriterium erfüllen.

Auch brauchen die Kliniken mehr Möglichkeiten, die erforderliche
Personalvorhaltung neben Kinderintensivfachpflegekräften auch über langjährig
im Bereich der Neonatologie tätige Pflegekräfte sicherzustellen. Auch hier
müssen die Übergangszeiträume für die Anerkennung der Pflegekräfte erweitert
werden. Schließlich müssen statt eines flächendeckenden Leistungsverbots ab 1.
Januar 2020 die Übergangszeit mit den Fachdialogen verlängert werden.
Krankenhäuser werden die Versorgung von Frühgeborenen nicht einstellen, aber
der Widerspruch zwischen Realität und Regelwerk muss jetzt aufgelöst werden und
der hierzu dringend notwendige Beschluss kann nicht zu Lasten der Frühgeborenen
aufgeschoben werden.

Die DKG appelliert an die Kostenträger im G-BA die erforderlichen Korrekturen
an der bestehenden Richtlinie nicht zu verweigern. Ansonsten muss der
Gesetzgeber durch entsprechende Vorgaben eingreifen. Fachpersonalknappheit darf
durch überzogene Vorgaben nicht auch noch verstärkt werden.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 14.06.2019

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