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Az. L 4 KR 215/17: Eine Verlegung im Sinne der FPV 2013 setze neben dem zeitlichen Moment (24 Stunden-Intervall) auch ihre Veranlassung durch das abgebende Krankenhaus voraus

Az. L 4 KR 215/17: Eine Verlegung im Sinne der FPV 2013 setze neben dem zeitlichen Moment (24 Stunden-Intervall) auch ihre Veranlassung durch das abgebende Krankenhaus voraus (Urteilsbegründung).

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