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Hessen: Reform der Notfallversorgung muss funktionierende Strukturen integrieren

Hessen: Reform der Notfallversorgung muss funktionierende Strukturen integrieren (Bundesärztekammer).



Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Notaufnahmen deutscher Krankenhäuser durch ein sektorenübergreifendes Versorgungskonzept entlasten will, ist ausdrücklich zu begrüßen. Neu sind die Überlegungen zu einer
Reform der Notfallversorgung allerdings nicht“, betont der hessische
Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski. So sei sowohl auf Deutschen
Ärztetagen als auch auf Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer
Hessen wiederholt die Einführung eines Versorgungskonzepts gefordert
worden.

Vor über eineinhalb Jahren habe das Land Hessen von seiner gesetzlichen
Möglichkeit nach § 90a Sozialgesetzbuch V Gebrauch gemacht und ein
gemeinsames Gremium der Akteure im hessischen Gesundheitswesen – u. a.
Landesärztekammer Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Hessen und Hessische
Krankenhausgesellschaft - zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen
gebildet. „Ziel ist es, die Schnittstellen der ambulanten und stationären
Versorgung stärker zu vernetzen und hessenweit eine sektorenübergreifende
Notfallversorgung aufzubauen“, erklärt Pinkowski. „Dabei sollen der
Rettungsdienst und der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) gemeinsam
gesteuert werden, selbstverständlich unter ärztlicher Leitung.“

Welche Fortschritte Hessen bereits bei der Neuregelung der
Notfallversorgung gemacht habe, zeige das im Oktober 2017 gestartete
erfolgreiche Modellprojekt der koordinierten Inanspruchnahme stationärer
und ambulanter Notfallbehandlung am Klinikum Frankfurt Höchst. Dort werden
Patienten an einem zentralen Tresen von besonders geschultem Personal
triagiert und entweder in die Praxis des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
oder in die Notfallaufnahme weitergeleitet. „Damit können sowohl Patienten, die
ein dringendes medizinisches Problem haben als auch jene mit leichteren
Beschwerden dort versorgt werden, wo sie mit seinen Beschwerden
hingehören“, so Pinkowski weiter.

Außerdem habe die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen um die Kliniken
größerer Städte ein Netz von Partnerpraxen eingerichtet, in denen Patienten
behandelt werden, die eigentlich dem ambulanten Sektor zuzuordnen sind,
aber während der Praxisöffnungszeiten zunächst die Notaufnahme einer Klinik
aufgesucht hatten.

„Darauf läuft auch der jetzt vom Bundesgesundheitsministerium
vorgelegte Diskussionsentwurf prinzipiell hinaus: Gemeinsame
Notfallleitstellen am Telefon sowie zentrale Anlaufstellen – die
sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) - an den Kliniken sollen
dringende von weniger dringenden Fällen unterscheiden und entweder in die
Notaufnahme, zum ärztlichen Bereitschaftsdienst oder in die Sprechstunde eines
niedergelassenen Arztes weiter vermitteln.“

Pinkowski forderte, bereits existierende und gut funktionierende Strukturen
bei der geplanten Reform zu berücksichtigen und zu integrieren. Auch sei
die Messlatte, die notmedizinische Fachgesellschaften für die Auswahl des
medizinischen Fachpersonals in Integrierten Notfallzentren verlangten,
überzogen, „Die geplanten INZ sind nicht als Anlaufstelle für schwerkranke
oder schwerverletzte Patienten geplant. Vielmehr soll hier der
Behandlungsbedarf von Patienten eingeschätzt werden – dafür sind auch
niedergelassene Kolleginnen und Kollegen durch ihre tägliche
Berufserfahrung mehr als ausreichend qualifiziert.“ Im Übrigen sollten die
Berufsverbände, die jetzt Beteiligungsansprüche stellen, zur Kenntnis
nehmen, dass die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften qualifizierte
Vertreter in die Gespräche und Verhandlungen dazu entsenden.

Quelle: Bundesärztekammer, 29.07.2019

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