Leitung kaufmännisches Controlling m/w/d ANregiomed Ansbach /> Konzentration in der Krankenhauslandschaft - ein Garant für bessere Qualität der Versorgung />

MDS möchte maßgeblicher Berater der Spitzenverbandsebene in allen medizinischen und pflegerischen Fragen bleiben mydrg.de





groups

MDS möchte maßgeblicher Berater der Spitzenverbandsebene in allen medizinischen und pflegerischen Fragen bleiben

MDS möchte maßgeblicher Berater der Spitzenverbandsebene in allen medizinischen und pflegerischen Fragen bleiben (Pressemitteilung).



Zu dem heute im Bundeskabinett zu beratenden Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes geben die Verwaltungsratsvorsitzenden des MDS, Dieter F. Märtens und Dr. Volker Hansen, folgende Erklärung ab: Der heute im Bundeskabinett zu beratende Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes zielt
weiterhin darauf ab, die soziale Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten zu schwächen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Kabinettsentwurf entschieden ab“, so Dieter F. Märtens, Verwaltungsratsvorsitzender des MDS. Zwar enthalte der überarbeitete
Gesetzentwurf Verbesserungen. „Es bleibt jedoch dabei, dass keine Vertreter aus
den Selbstverwaltungsgremien der sozialen Kranken- und Pflegeversicherung in
die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste entsandt werden dürfen. Dadurch
werden die aus Sozialwahlen legitimierten Vertreter der Versicherten und
Arbeitgeber aus der Arbeit der Medizinischen Dienste ausgeschlossen. Dies
bedeutet de facto die Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung auf der Ebene
der Medizinischen Dienste“.

„Kritisch bleibt auch, dass der MDS weiterhin vom GKV-Spitzenverband
abgekoppelt werden soll. Dies verkennt, dass der MDS der maßgebliche Berater
der Spitzenverbandsebene in allen medizinischen und pflegerischen Fragen ist“,
so Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des MDS. „Zur
sachgerechten Aufgabenwahrnehmung braucht der MDS weiterhin eine enge Anbindung
an den GKV-Spitzenverband. Aus diesem Grund sollten die
Selbstverwaltungsvertreter beim MDS weiterhin durch den Verwaltungsrat des
GKV-Spitzenverbandes gewählt werden.“

Diese verfehlten Organisationsregelungen verhindern, dass die im
Kabinettsentwurf vorgesehenen Elemente einer Stärkung des Medizinischen
Dienstes ihre Wirkung entfalten können, also zum Beispiel die Umwandlung der
Medizinischen Dienste in Körperschaften des öffentlichen Rechts und die
Verankerung der fachlichen Unabhängigkeit der gutachterlich tätigen
Pflegefachkräfte, Kodierfachkräfte und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe im
Gesetz. „Deshalb appellieren wir schon heute an Bundestag und Bundesrat, die
organisationsrechtlichen Vorschriften des MDK-Reform-gesetzes grundlegend so zu
überarbeiten, dass die soziale Selbstverwaltung gestärkt und nicht geschwächt
wird“, so Märtens und Hansen übereinstimmend.

Hintergrund:

Am 17. Juli 2019 berät das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für
bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz). In dem Kabinettsentwurf
sind, wie bereits im Referentenentwurf vom 3. Mai 2019, grundlegende
organisatorische Veränderungen des MDS und des MDK (Medizinischer Dienst der
Krankenversicherung) vorgesehen:
MDS und MDK sollen unter Beibehaltung der föderalen Struktur zu eigenständigen
Körperschaften des öffentlichen Rechts umgestaltet werden. Die MDK sollen in MD
(Medizinische Dienste) umbenannt werden, der MDS in MD Bund.

Auf Landes- und Bundesebene soll die Besetzung der Verwaltungsräte der
Medizinischen Dienste neu geregelt werden. Während der Referentenentwurf eine
Besetzung der Verwaltungsräte mit sechs Vertretern aus der Selbstverwaltung,
sechs Vertretern von Patienten- und Betroffenenorganisationen und vier
Vertretern der Berufsverbände von Pflegekräften und der Ärztekammern vorsah,
sieht der Kabinettsentwurf eine Erweiterung der Verwaltungsräte der
Medizinischen Dienste auf 23 Vertreter vor. Davon sollen künftig 16 Vertreter
durch die Krankenkassen oder ihre Verbände gewählt werden. Sieben weitere
Vertreter, davon fünf Vertreter von Patienten-, Betroffenen- und
Verbraucherschutzorganisationen und zwei nicht stimmberechtigte Vertreter der
Landesärztekammern und Verbände der Pflegeberufe, sind von den obersten
Verwaltungsbehörden der Länder zu benennen. Hauptamtlich bei den Krankenkassen
Beschäftigte sollen – wie bereits im Referentenentwurf vorgesehen – nicht in
den Verwaltungsrat eines Medizinischen Dienstes gewählt werden dürfen. Der
Kabinettsentwurf hält zudem daran fest, die gleichzeitige Mitgliedschaft von
Selbstverwaltern im Verwaltungsrat einer Krankenkasse sowie im Verwaltungsrat
eines Medizinischen Dienstes in Zukunft auszuschließen.

Ebenfalls im Kabinettsentwurf beibehalten wurde die Absicht, die Trägerschaft
des MDS zu ändern. So soll der künftige MD Bund von den Medizinischen Diensten
und nicht mehr vom GKV-Spitzenverband getragen werden.

Quelle: href='https://www.mydrg.de/k/7Y8' title='MDS möchte maßgeblicher
Berater der Spitzenverbandsebene in allen medizinischen und pflegerischen
Fragen bleiben'>Pressemitteilung
, 17.07.2019

« Leitung kaufmännisches Controlling m/w/d ANregiomed Ansbach | MDS möchte maßgeblicher Berater der Spitzenverbandsebene in allen medizinischen und pflegerischen Fragen bleiben | Konzentration in der Krankenhauslandschaft - ein Garant für bessere Qualität der Versorgung »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige