Leitlinie Diagnose und nicht-interventionelle Therapie neuropathischer Schmerzen /> Kliniken des Landkreises Neustadt / Aisch wollen auch den Sicherstellungszuschlag />

Nachhaltige Krankenhausstrukturen für Deutschland mydrg.de





groups

Nachhaltige Krankenhausstrukturen für Deutschland

Nachhaltige Krankenhausstrukturen für Deutschland (Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser).



Reform des Versorgungssystems muss sich streng am Bedarf orientieren und Sektorengrenzen überwinden Klar definierte Versorgungsrollen können den Verdrängungswettbewerb zu Lasten von Patienten und Mitarbeitern beenden
Gesundheitsminister muss die notwendige Reform der Krankenhausstrukturen auf die Tagesordnung setzen

Statistische Hochrechnungen machen noch keine Krankenhausplanung

„Die Bertelsmann-Studie adressiert ein zentrales Problem der
Gesundheitsversorgung, dass der Gesundheitsminister bisher in seiner
Reformagenda vollständig ausgespart hat. Die von den Autoren der Studie
angestoßene Diskussion ist deshalb richtig und notwendig. Allerdings scheinen
die hektischen und pauschalen Reaktionen der Interessensvertreter einen
sachlichen und zielorientierten Diskurs über notwendige Entwicklungsschritte
verhindern zu wollen“, fasst Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der AKG
die aktuelle mediale Auseinandersetzung um die jüngste Studie aus dem Hause
Bertelsmann zusammen, wonach die Schließung von mehr als 50 % aller
Krankenhäuser die Qualität der Krankenhausversorgung verbessern würde und
bestehende Engpässe bei Ärzten und Pflegepersonal mildern soll.

„Die Frage ist nicht, wie viele Krankenhäuser wir in Deutschland brauchen,
sondern, wie wir die Strukturen so weiterentwickeln können, dass jeder Bürger
versteht, wo er für seinen konkreten Bedarf die bestmögliche Versorgung
erhält“, bringt Helmut Schüttig, Geschäftsführer der AKG, die schwierige
Debatte anschaulich auf den Punkt.

Krankenhausplanung ist kein statistisches Modell, sondern das Ergebnis einer
gesellschaftlichen und politischen Debatte. „Wir brauchen endlich eine
Krankenhausplanung, die diese Bezeichnung auch verdient. Dabei geht es nicht um
die Frage, welche Institution wir erhalten wollen, sondern um bundesweit
einheitliche Anforderungen, anreizgerechte Vergütungsstrukturen, eine solide
Investitionsfinanzierung und eine nachhaltige Patientensteuerung“, fasst
Schüttig die Hausaufgaben der Politik zusammen.

Kommunale Großkrankenhäuser sind Lotsen im Strukturwandel

Die kommunalen Großkrankenhäuser betreiben große Maximalversorger und
entwickeln gleichzeitig modernen Versorgungsnetzwerken für die Fläche. Als
Träger der kommunalen Daseinsvorsorge sind sie nachhaltige Stütze der
Versorgung und vermitteln schon heute Tag für Tag zwischen gesellschaftlich
Wünschenswertem und politisch bzw. wirtschaftlich Tragfähigem. Die AKG stellt
sich der schwierigen Strukturdebatte zwischen notwendiger Spezialisierung in
ausreichender Größe bei gleichzeitiger Versorgungsbreite einerseits und der
langfristigen Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung andererseits mit
konkreten Vorschlägen für eine nachhaltige Krankenhausreform. Hierfür fordert
sie den Gesetzgeber zum Handeln auf:

Mit einer zügigen Umsetzung der angestrebten Notfallreform zur konsequenten
Steuerung der Notfallpatienten.
Mit einem bundeseinheitlichen Konzept für abgestufte Versorgungsrollen (Basis-,
Regel- und Maximalversorgung sowie Universitätskliniken) durch den GB-A mit
klaren Anforderungen an Fachabteilungen, Ausstattung, Fachkräfte und
Mindestmengen, in Verbindung mit
der Implementierung von Strukturpauschalen für „Versorgungseinheiten“ mit
herausragender Qualität und Menge als Zuschläge zur DRG-Vergütung,
einer Anpassung der Pflegepersonaluntergrenzen an die jeweilige
Versorgungsrolle (z.B. anhand des Leistungsspektrums),
der Schaffung von finanziellen Anreizen für Patienten zur Auswahl von
„Versorgungseinheiten“ mit herausragender Qualität und Menge (z.B. durch
Erstattung der Eigenanteile oder der Fahrtkosten).
Erweiterung des AOP-Kataloges nach §115 b SGB V auf sämtliche
ambulant-sensitiven Indikationen und verbindlicher Risikokriterien für einen
stationären Behandlungsbedarf durch den GB-A, in Verbindung mit
der Schaffung neuer Versorgungskonzepte im ambulanten Kontext durch Aufnahme
von „Überwachungspauschalen“ in die ambulante Vergütungssystematik,
Stärkung der Institutsermächtigungen nach §116 b durch Festlegung eines
sektorübergreifenden Versorgungsbedarfes in den Regionen sowie
einheitlichen Struktur- und Qualitätsanforderungen für alle Leistungserbringer
in diesem Bereich.
Mit der Ausweitung des Krankenhausstrukturfonds zur Förderung von
Strukturanpassungsmaßnahmen im Sinne des o.g. Stufenkonzeptes vom G-BA.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser, 31.07.2019

« Leitlinie Diagnose und nicht-interventionelle Therapie neuropathischer Schmerzen | Nachhaltige Krankenhausstrukturen für Deutschland | Kliniken des Landkreises Neustadt / Aisch wollen auch den Sicherstellungszuschlag »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige