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Statement zum Kabinettsbeschluss MDK-Reformgesetz - Gesetz für bessere und unabhängige Prüfung

Statement zum Kabinettsbeschluss MDK-Reformgesetz - Gesetz für bessere und unabhängige Prüfung (BKK Dachverband).



Die Betriebskrankenkassen anerkennen, dass das Ministerium im Kabinettsentwurf zum MDK-Reformgesetz hinsichtlich der Selbstverwaltungsgremien der MDKs eine verbesserte Besetzung mit Kassenvertretern vorsehen. Auch die Stärkung des Frauenanteils im Verwaltungsrat ist richtig. Will man jedoch den Anteil junger
Vertreter und die Professionalität dieses Gremiums erhalten bzw. stärken, ist nicht nachvollziehbar, dass die Vertreter der Krankenkassenbank letztlich kein aktuelles Kassen-Know How mitbringen können sollen. Anders sind die
vorgesehenen 12 Monate „Kassenabstinenz“ nicht zu erklären. Dies obwohl gerade
in Zeiten des medizinischen und digitalen Fortschritts Fachleute in den Gremien
tätig sein müssen, die die Versichertenbedürfnisse mit denen der solidarischen
Versichertengemeinschaft der GKV zusammenbringen können.Mit dem
Kabinettsentwurf wird auch die Dauerbaustelle Krankenhausabrechnungen
angegangen. Etliche Ansätze des Gesetzes sind auch hier im positiven Sinne
nachgeschärft worden und enthalten verbesserte Anreize für die Krankenhäuser,
regelgerecht abzurechnen. Nach wie vor nicht hinnehmbar ist allerdings die
Einführung einer Prüfquote für Krankenhausrechnungen, die in der Spitze auf 15
Prozent begrenzt werden soll. Versicherten dürfte kaum zu erklären sein, warum
eine Krankenhausrechnung – anders als z.B. eine Handwerkerrechnung – nach
Erfüllung einer Quote nicht mehr geprüft werden darf. Schließlich zeigt sich
heute, dass jede zweite Krankenhausrechnung, die der Medizinischen Dienst
prüft, falsch ist. Etwa drei Milliarden Euro jährlich werden durch Korrekturen
der Krankenhausrechnungen zu Gunsten der Solidargemeinschaft zurückgefordert,
die damit in die medizinische Versorgung der Versicherten zurückfließen können.
Dies muss so bleiben oder zumindest die Prüfquote deutlich erhöht werden. Denn
die Ausstellung richtiger Krankenhausabrechnungen hat mit überbordender
Bürokratie nichts zu tun“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK
Dachverbandes.

Quelle: BKK Dachverband, 17.07.2019

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