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Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg fürchtet Macht- und Gestaltungsverlust durch MDK-Reformgesetz

Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg fürchtet Macht- und Gestaltungsverlust durch MDK-Reformgesetz (Pressemitteilung).



Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) droht das nächste Opfer des derzeitigen Machthungers im Bundesgesundheitsministerium zu werden, so Monika Lersmacher, amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, zum gestern (17.07.2019) vom Bundeskabinett verabschiedeten
Entwurf eines so genannten MDK-Reformgesetzes. Dazu auch Peer-Michael Dick, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg: „Die Tendenz in der aktuellen Gesetzgebung des Bundesgesundheitsministeriums geht
dahin, die Kassen und Beitragszahler – Versicherte ebenso wie Arbeitgeber – zu
reinen Zahlmeistern zu degradieren, die zunehmend weniger eigenverantwortliche
Gestaltungsmöglichkeiten ihrer gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung
besitzen.“ Beide äußerten sich heute (18.07.2019) am Rande der turnusmäßigen
Sitzung des Verwaltungsrates der größten Kranken- und Pflegekasse im Land.

Der Kabinettsentwurf zum sogenannten MDK-Reformgesetz sieht unter anderem vor,
die 15 in Deutschland regional tätigen MDKs in Körperschaften des öffentlichen
Rechts umzuwandeln und die Richtlinienkompetenz ihres bundesweiten
Spitzengremiums direkt an das Bundesgesundheitsministerium zu koppeln. „Seit
fast 30 Jahren leistet der MDK Baden-Württemberg in seiner aktuellen Struktur
hervorragende Arbeit im Interesse der Versicherten und der Solidargemeinschaft
der Beitragszahler“, so Lersmacher. „Es gibt keine rationalen oder objektiven
Gründe, diese Erfolgsgeschichte mit neuen Gesetzen aus Berlin zu beenden.“

Ein weiteres Vorhaben des Kabinettsentwurfs ist es, Vertretern der
Selbstverwaltung und erfahrenen Fachleuten der gesundheitlichen und
pflegerischen Versorgung aus den Kranken- und Pflegekassen keinen Platz mehr in
den Selbstverwaltungsgremien der Medizinischen Dienste und ihres
Spitzenverbands einzuräumen. „Es grenzt an einen Schildbürgerstreich, dem
Medizinischen Dienst als dem Beratungs- und Begutachtungsdienst der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung das Wissen versierter
Selbstverwalter und Experten zu entziehen“, so Lersmacher. „Der Gedanke, dass
dadurch die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der 73 Millionen
gesetzlich Versicherten in ihrer individuellen Lebenswirklichkeit verbessert
wird, ist absurd.“

Hinweise an die Redaktionen:

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der
sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken-
und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und
der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen uns pflegerischen
Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.

Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Organ der Selbstverwaltung der AOK
Baden-Württemberg. Er besteht aus insgesamt 30 ehrenamtlichen Versicherten- und
Arbeitgebervertretern.

Quelle: Pressemitteilung, 18.07.2019

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