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VKD zur geplanten Reform der ambulanten Notfallversorgung - Endlich Doppelstrukturen abbauen und fair vergüten

VKD zur geplanten Reform der ambulanten Notfallversorgung - Endlich Doppelstrukturen abbauen und fair vergüten (Verband der Kraneknhausdirektoren Deutschlands).



Eine Reform der ambulanten Notfallversorgung wird vom Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) seit langem gefordert. Sie ist überfällig. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versucht nun, dieses Problem mit seinem aktuellen Gesetzentwurf zu lösen. Der Minister erkennt gleichzeitig
damit an, dass der größte Teil der Notfallversorgung von den Krankenhäusern geleistet wird. Das ist eine wichtige Aussage. Diese muss dann aber auch Konsequenzen haben, die sich am Patienteninteresse orientieren. Es darf hier
keinen Kompromiss geben, der nur bestimmten Verbandsinteressen entgegenkommt“, betont VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Die Idee, Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern gemeinsam mit den
Kassenärztlichen Vereinigungen zu etablieren, ist aus Sicht des
Krankenhausmanagements allenfalls eine Übergangslösung. Patienten sehen das
Krankenhaus im Notfall als erste Anlaufstelle und werden dort auch behandelt.
Die Krankenhäuser haben seit jeher funktionsfähige Bereitschaftsdienste für
schwerkranke stationäre Patienten sowie Intensivpatienten. Dann werden sie
Bereitschaftsdienste wohl auch noch für ambulante Notfallpatienten organisieren
können, wenn die gesetzlichen Vorgaben dazu stimmen.

Statt neue Doppelstrukturen am Krankenhaus aufzubauen wäre es besser, alte
nicht funktionsfähige Strukturen im niedergelassenen Bereich abzubauen. Soweit
es Integrierte Notfallzentren nur an ausgewählten Krankenhäusern gibt, wird es
keine Entlastung der Krankenhäuser von Bagatellfällen geben. Die Patienten
werden ohne Anwahl der Notfallnummern weiterhin direkt in die Notaufnahmen der
nächstgelegenen Krankenhäuser gehen. Das zeigen Beispiele, die es in der Praxis
in ähnlicher Form bereits gibt. Die flächendeckende Einrichtung Integrierter
Notfallzentren an allen Krankenhäusern dürfte kaum zu finanzieren sein. Zudem
dürften diese durch Kassenärzte auch personell kaum besetzt werden können.
Schon jetzt ist es so, dass sich Assistenzärzte aus den Kliniken an den
KV-Notdiensten beteiligen, weil sich die meisten niedergelassenen Ärzte von
ihrer eigentlichen Dienstpflicht durch Zahlung einer Gebühr entbinden lassen.

Die Krankenhäuser sind durchaus bereit, künftig mehr ambulante Patienten zu
behandeln. Sie sind auch bereit, dies kooperativ mit den niedergelassenen
Ärzten zu tun. Die Federführung für die Organisation dieser Dienste muss aber
bei den Krankenhäusern liegen.

Die Forderung des VKD ist daher seit langem, den Sicherstellungsauftrag sowie
die Vereinbarungskompetenz für die ambulante Notfallversorgung jenen zu
übertragen, die ihn – nun auch ministeriell bestätigt – erfüllen können. Dazu
gehört als ein Kernpunkt auch, die Finanzierung neu zu ordnen. Die Finanzierung
ambulanter Notfälle darf künftig auf keinen Fall über die Kassenärztlichen
Vereinigungen abgewickelt werden. Die Krankenhäuser sind technisch deutlich
besser ausgestattet als die meisten Arztpraxen. Sie verfügen über große
fachliche Expertise von Ärzten und Pflegenden, werden für die Leistungen in der
ambulanten Notfallversorgung aber bezahlt wie Aushilfsdienstleister. Das ist
bei seit Jahren ansteigenden Notfällen ein Grund für die hohen Verluste in
diesem Segment.

Deshalb ist es eine ganz klare Forderung des VKD: Mit der geplanten Reform muss
festgelegt werden, dass nicht mehr die Kassenärzte über die Finanzierung
entscheiden, sondern die Krankenhäuser und dass die Leistungen direkt mit den
Krankenkassen abgerechnet werden. „Die KVen bestimmen mit den Krankenkassen
über die Vergütung, und die Krankenhäuser machen die Arbeit. Das geht nicht“,
so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Positiv ist, dass der Reformentwurf auch die Weiterentwicklung der
Rettungsdienste in den Blick nimmt. Sinnvoll wäre neben einer guten technischen
Ausstattungnatürlich auch deren digitale Vernetzung. Ob das wirklich bundesweit
erfolgen muss, ist allerdings zu hinterfragen. Denn die Rettungswagen werden
Patienten vermutlich eher in regionale Kliniken bringen und nicht irgendwohin
ins weite Bundesgebiet.

Quelle: Verband der Kraneknhausdirektoren Deutschlands, 23.07.2019

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