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DIGAB befürwortet Referentenentwurf der Bundesregierung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz - RISG) grundsätzlich

DIGAB befürwortet Referentenentwurf der Bundesregierung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz - RISG) grundsätzlich (Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung).



Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) (Referentenentwurf) kommt aus Sicht der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische
Beatmung (DIGAB) e.V. nicht überraschend und behandelt seit Jahren bestehende
Missstände in der Versorgung außerklinisch beatmeter Patienten. Insofern ist
diese Initiative im Grundsatz zu befürworten, besonders unter dem Aspekt
steigender Zahlen an invasiv beatmeten oder tracheotomierten Patienten, die aus
Krankenhäusern, vorrangig der Akutversorgung, entlassen werden.

Zum Hintergrund: Die bestehende gesetzliche Regelung sieht lediglich zwei
Unterbringungs- und Finanzierungsformen für Betroffene mit außerklinischer
Intensivpflege vor. Das eine ist die Versorgung in einer stationären
Einrichtung über SGB XI, mit einem Eigenanteil von ca. 3200,- Euro, und einem
Anteil der Pflegeversicherung von ca. 2000,- Euro, somit einem Gesamtbudget von
ca. 5200,- Euro/Monat. Das andere ist die Versorgung über SGB V mit
außerklinischer Intensivpflege im Rahmen einer 1:1-Versorgung in häuslicher
Umgebung mit Kosten von ca. 25.000,- Euro, die nahezu ausschließlich durch die
Krankenkasse getragen werden. Somit steht in dieser Situation für die
Versorgung der Betroffenen ein wesentlich höherer Betrag zur Verfügung. Alle in
den letzten Jahren entstandenen Versorgungsmodelle, wie z.B.
Intensiv-Wohngemeinschaften o.ä., gehen auf diese gesetzlich geregelten
Finanzierungsmodelle zurück. Die Finanzierung wird jeweils mit der zuständigen
Krankenkasse auf der Basis der SGB V-Regelung verhandelt. Es gibt keine
bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung über die Finanzierung, den
Personalschlüssel oder auch die Strukturvorgaben. Sie sind sozusagen aus der
„Versorgungsnot“ heraus über die Jahre gewachsen.

Vor diesem Hintergrund ist eine gesetzliche Neuregelung dringend erforderlich
und wird schon seit Jahren u.a. von der DIGAB angemahnt. Ebenso ist es sehr zu
begrüßen, wenn die Behandlungsprozesse der Betroffenen besser und dezidiert
geregelt werden. Diese beginnen bei der Behandlung im Krankenhaus, gefolgt von
der fachlich qualifizierten Indikationsstellung für die außerklinische
Beatmung, der Entlassung in die Außerklinik, sowie der Weiterbetreuung und
Reevaluation auf ärztlicher Ebene bis hin zur Ermöglichung der Beendigung der
invasiven Beatmung bzw. der Tracheotomie mit Rückführung in ein „normales“
Leben. Die Tatsache, dass der Hauptanteil der Betroffenen direkt von
Akutintensivstationen in die außerklinische Intensivpflege entlassen wird, d.h.
dass die Indikation nicht von einem Experten für außerklinische Beatmung und
Beatmungsentwöhnung, sondern von einem Akut-Intensivmediziner gestellt wird,
gehört durchaus kritisch hinterfragt. Die außerklinische Versorgung von
Menschen mit Beatmung unterscheidet sich wesentlich von der innerklinischen,
intensivmedizinischen Versorgung und benötigt eine spezielle Expertise, die nur
in hochspezialisierten Beatmungs- und Weaningzentren erworben werden kann.
Insofern ist es nicht einfach, die außerklinische ärztliche Versorgung zu
organisieren, da es an fachlich gut ausgebildeten Experten im Bereich der
niedergelassenen Ärzte mangelt. Wir sprechen von den komplex kranken Patienten,
die eine außerklinische Intensivpflege benötigen, nicht von der weitaus
größeren Zahl an Patienten mit niederschwelliger außerklinischer Beatmung, die
ohne Intensivpflegedienst auskommen können. Zur Ermöglichung einer
flächendeckenden, fachlich qualifizierten ärztlichen Versorgung für diese
Patienten, besteht seit längerer Zeit der Vorschlag der DIGAB, ein an die
„Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) angelehntes Konzept für
Menschen mit Beatmung zu etablieren. Für ein solches sektorenübergreifendes
Konzept ist die außerklinische Intensivversorgung geradezu prädestiniert und
eine neue gesetzliche Regelung sollte dieses unbedingt beinhalten.

Was im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung auf keinen Fall passieren darf,
ist die quasi Abschaffung der außerklinischen Intensivpflege 1:1 in häuslicher
Umgebung, insbesondere auf dem Boden des Vorwurfs von Fehlanreizen und
Missbräuchen. Fehlanreize und Missbräuche finden unweigerlich da statt, wo
wirtschaftliche Interessen bestehen. Sie bestehen bzw. haben in der
Vergangenheit auch im Bereich der außerklinischen Intensivpflege, nicht nur in
der 1:1-Versorgung, nachweislich bestanden. Als Rückschluss die außerklinische
Intensivpflege de facto abzuschaffen, ist sicher keine adäquate Reaktion. Im
übertragenen Sinne käme dies der Maßnahme gleich, Autos abzuschaffen, nur weil
einige Fahrer in unverantwortlicher, fahrlässiger und ungesetzlicher Art und
Weise damit umgehen. Es gilt in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass
sich die Intensivpflegedienste nicht ihr Klientel erschaffen, sie nicht die
Indikation für die außerklinische Intensivpflege stellen, sondern, dass sie
Patienten in zunehmender Zahl, wie oben beschrieben, fachlich ungefiltert,
zugewiesen bekommen. Es ist an der Zeit, die Strukturen wirklich zu
reformieren, sodass jeder Mensch mit außerklinischer Beatmung eine
bedarfsgerechte, sinnvolle Versorgung erhält. Dazu benötigen wir für diese
heterogene Patientengruppe eine dezidierte Indikationsstellung für die
1:1-Versorgung, aber auch deutlich mehr abgestufte Behandlungsmöglichkeiten
z.B. in frührehabilitativen pneumologischen Einrichtungen, intermediären
Intensivpflegeeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Wohngruppen,
Intensiv-Wohngemeinschaften usw. Für diese Versorgungsstufen müssen klar
definierte Finanzierungs-, Struktur- und Qualitätsvorgaben geschaffen werden.
Teilhabefähigkeit, selbstbestimmtes Leben und das soziale Umfeld müssen
entscheidende Kriterien für die Versorgung sein. Derzeit gibt es zahlreiche
Menschen mit Beatmung, die über eine gute pflegerische Versorgung, aber auch
über Assistenzmodelle mit qualifizierten Laienhelfern, ein selbstbestimmtes
Leben führen, mit Ausbildung, Berufstätigkeit oder sozialem Engagement, so z.B.
Betroffene mit neuromuskulären Erkrankungen, hoher Querschnittlähmung oder
Amyotropher Lateralsklerose (ALS). Was soll gemäß dem Referentenentwurf aus den
Kindern werden, wenn sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, studieren und
arbeiten möchten? Soll ihr Leben isoliert und reglementiert in einer
Pflegeeinrichtung enden?

Der Referentenentwurf bietet mit seinen positiven Seiten jetzt die Möglichkeit,
wirkliche und effektive Veränderungen in der Versorgung von Menschen
herbeizuführen, die das Schicksal haben, eine außerklinische Intensivpflege zu
benötigen. Diese Änderungen, richtig festgelegt und durchgeführt, ermöglichen
dann auch eine deutlich wirtschaftlichere Versorgung in diesem Bereich.

Diese Chance sollte genutzt werden.

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Spahn, packen wir es an, aber bitte
richtig!

Konzepte werden seit Jahren bei der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft
für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. erarbeitet und auf vielfältigen
Veranstaltungen, u.a. den Jahreskongressen, vorgestellt und diskutiert.

Gerne bieten wir als multidisziplinäre, unabhängige Fachgesellschaft für
außerklinische Beatmung, bestehend aus Betroffenen, Pflegenden, Therapeuten,
medizintechnischen Versorgern und Ärzten, unsere Mitarbeit bei der dringend
erforderlichen Überarbeitung des Referentenentwurfs an.

Quelle: Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung, 16.08.2019

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