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Reform der Notfallversorgung: Flächendeckender Zugang muss gesichert sein

Reform der Notfallversorgung: Flächendeckender Zugang muss gesichert sein (VKD).



Eine Reform der Notfallversorgung ist überfällig. Nun bewegt sich hier etwas - und das ist gut so. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands macht sich schon seit langer Zeit dafür stark. Heute beraten im
Bundesgesundheitsministerium Vertreter der Gesundheitsministerien der Länder
über einen entsprechenden Diskussionsentwurf des BMG.

„Der Reformentwurf ist im Interesse der Patienten endlich ein Schritt nach
vorn. Wenn die ambulante Notfallversorgung jetzt generell an den Krankenhäusern
angebunden sein soll, ist dies ein wichtiger Beitrag zu einer sicheren
Versorgung“, kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren
Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Es sei aus Sicht des VKD ebenfalls
sinnvoll, dass die Länder im Rahmen der Krankenhausplanung auch über die
jeweiligen Standorte entscheiden und den Kliniken die entsprechenden
Versorgungsaufträge zuordnen. Das entkrampfe die verfahrene Diskussion über
Zuständigkeiten, die seit Jahren ergebnislos geführt werde.

Diskussionsbedarf sieht der VKD allerdings in einigen, aber wesentlichen
Aspekten. So sieht der Entwurf die Gründung Integrierter Notfallzentren (INZ)
an Krankenhäusern vor, die gemeinsam von den Kliniken und den Kassenärztlichen
Vereinigungen betrieben werden sollen. „Wir halten das in der geplanten Form
für wenig zielführend“, so der VKD-Präsident. „Das dürfte eher zum Aufbau von
Parallelstrukturen neben den bereits bestehenden Notaufnahmen der Krankenhäuser
führen und außerdem zu einem weiteren Aufwuchs an Bürokratie beitragen.“

Gesichert werden muss mit der angestrebten Reform auf jeden Fall ein auch
weiterhin flächendeckender Zugang für Notfallpatienten. Daher fordert der VKD,
dass allen Krankenhäusern, die bereits heute an der Notfallversorgung
teilnehmen, auch der Versorgungsauftrag dafür durch Entscheidung der Länder
übertragen wird.

Der VKD verweist darauf, dass es regional große Unterschiede in Art und Umfang
der Beteiligung von niedergelassenen Ärzten an der ambulanten Notfallversorgung
durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gibt. „Wir schätzen durchaus die
Arbeit der Notfallpraxen. An einigen Krankenhäusern arbeiten auch bereits gut
funktionierende Portalpraxen. In vielen Regionen aber übernehmen die
Krankenhäuser nahezu die gesamte Notfallversorgung allein. Bestehende und
funktionierende Strukturen sollten beachtet werden“, erklärt Dr. Düllings. Die
Umsetzung der Reform brauche daher Übergangsregelungen im Rahmen einer
mindestens fünfjährigen Übergangsphase sowohl für bestehende Portalpraxen und
Notfallpraxen, derzeit im Bereich der KVen, als auch für Notfallambulanzen der
Krankenhäuser. Es dürfen im Zuge der Strukturveränderungen keine
Versorgungsdefizite entstehen.

Bekanntlich tragen die Krankenhäuser schon jetzt für die von ihnen geleistete
ambulante Notfallversorgung Betriebskostendefizite in Höhe von über einer
Milliarde Euro jährlich. Das entzieht ihnen erhebliche Ressourcen. Mit der
Zuweisung des Versorgungsauftrags müssen diese Defizite verbindlich
ausgeglichen werden. Dafür sind gesetzliche Vorgaben zur Vereinbarung
entsprechender Vergütungsregelungen durch die Partner der Selbstverwaltung
notwendig.

Nicht zuletzt erfordert der Ausbau neuer Versorgungsstrukturen für die
ambulante Notfallversorgung an Krankenhäusern Investitionen. Daher ist aus
Sicht des VKD eine weitere Aufstockung des Strukturfonds explizit für diesen
Zweck für alle an der stationären Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser
notwendig.

Quelle: VKD, 14.08.2019

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