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Die AKG zum Ärzte-Appell im Stern

Die AKG zum Ärzte-Appell im Stern (Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser).



Aufruf prangert offensichtliche Missstände an Diskussion über die Mangelsituation und die Folgen für die Versorgung ist notwendig Allerdings werden falsche Gegensätze aufgebaut Schlussfolgerungen reichen nicht aus Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) begrüßt alle konstruktiven Beiträge zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung des deutschen
Gesundheits- und insbesondere des Krankenhaussystems. Als solchen darf man auch
den aktuellen Ärzte-Appell verstehen, bei dem Mediziner zusammen mit dem
Magazin Stern versuchen, die komplexen Zusammenhänge der Patientenversorgung
einem breiteren Publikum nahe zu bringen, um so eine politische Wirkung zu
erzielen.

Investitionsfinanzierung

Ein ganz wesentlicher Punkt, der auch in vielen kommunalen Großkrankenhäusern
zu einer Mangelsituation führt und regelmäßig von der AKG adressiert wird, ist
die bei weitem nicht ausreichende Investitionsfinanzierung durch die Länder.
Dies zwingt die Krankenhäuser dazu, Überschüsse aus der Krankenversorgung zu
generieren, um dadurch notwendige Investitionen selbst finanzieren zu können.
Im derzeitigen System sind es allein die Bundesländer, die an dieser Stelle zu
einer Entspannung des wirtschaftlichen Drucks in der Medizin beitragen können.

Ungeplante Entwicklung

Wie auch die Unterzeichner des Appells, kommen immer mehr Akteure im
Gesundheitswesen zu dem Ergebnis, dass die die Politik der vergangenen
Jahrzehnte auf eine Marktbereinigung und Schließung von Krankenhäusern setzt.
Hierbei mangelt es aber auf Bundes- und auch auf Landesebene, an einem echten
Planungsprozess. Am Ende muss im politischen und gesellschaftlichen Diskurs
definiert werden, welche Versorgung wo vorgehalten werden soll. Dies wird
derzeit allein dem Markt überlassen. Gerade die jüngsten Gesetze und Regelungen
zu den Pflegepersonaluntergrenzen erhöhen den Druck noch einmal enorm. Hier
besteht die akute Gefahr, dass wirklich versorgungsrelevante Einheiten vom Netz
gehen müssen. Auf diese Zusammenhänge weist der aktuelle Appell leider nicht
hin.

Apell Übersieht die nicht ausreichende ambulante Struktur

Mit der Fokussierung auf das System der Krankenhausvergütung verkennt der
Appell die übergreifenden Zusammenhänge in der Gesundheitsversorgung. Es gibt
strukturelle Mängel in der medizinischen Versorgung in Deutschland, die derzeit
auf dem Rücken der Krankenhäuser ausgetragen werden. Viele Eingriffe sollen
nach der geltenden Vergütungssystematik vorzugsweise in der ambulanten
Versorgung erbracht werden. Für spezielle Eingriffe oder bestimmte Diagnostik
finden Patienten aber immer häufiger keine entsprechenden Angebote in den
niedergelassenen Praxen. Hierbei haben fehlende Betreuungsmöglichkeiten oder
ungenügende Überwachungskapazitäten eine entscheidende Bedeutung. Dadurch
werden diese Leistungen immer wieder von Krankenhäusern zur Zufriedenheit der
Patienten erbracht, anschließend aber von den Kostenträgern nicht vergütet. Das
gleiche gilt für die Überleitung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt.
Es fehlt häufig an Kapazitäten in Pflegeheimen und bei Pflegediensten oder den
formalen Höherstufungen des Pflegegrades. In diesen Fällen liegen die Patienten
länger stationär. Auch diese Tage oder Wochen leisten die Krankenhäuser die
Versorgung, die anschließend von den Kostenträgern nicht bezahlt wird.

Gegensätze bestehen so nicht

Leider wird in der aktuellen Stern-Berichterstattung ein künstlicher
Widerspruch aus guter medizinischer Versorgung und Ökonomie hergestellt. Dieser
besteht nicht. Im Gegenteil. Die Häuser der AKG und deren Leitungen fühlen sich
im höchsten Maße der möglichst hochwertigen Patientenversorgung verpflichtet.
Und ökonomisches Handeln kann nicht mit einem Profitstreben gleichgesetzt
werden. Das gemeinsame Ziel muss es sein, die begrenzten Ressourcen
verantwortlich einzusetzen, um eine gute Versorgung für alle zu sichern. Der
Vorwurf des Profitstrebens läuft bezogen auf die kommunalen Krankenhäuser ins
Leere: Sie verfolgen weder das Ziel einer Gewinnmaximierung, noch entziehen sie
dem solidarisch finanziertem Gesundheitssystem Mittel.

DRG-System

Das pauschalierte Entgeltsystem ist sicher nicht der Grund für alle
Fehlentwicklungen. Vielmehr hat es der Gesetzgeber versäumt, notwendige
Anpassungen und Ergänzungen des Systems voranzutreiben, um Fehlentwicklungen
entgegen zu wirken. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung in der Pflege.
Systembedingt führt die jährliche Neukalkulation der DRG Bewertungen dazu, dass
immer neue und zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven gehoben werden müssen.
Die nachweislich erfolgreiche Produktivitätssteigerung der Krankenhäuser wurde
mit sinkenden Preisen bestraft. Das DRG System hat aber zu einer notwendigen
Transparenz des Leistungsgeschehens gerade in Bezug auf die unterschiedliche
Komplexität und Ressourcenbindung geführt.

Ziel der Strukturentwicklung ist richtig

Die zentrale Frage bei der Gestaltung der Gesundheitsversorgung in Deutschland
ist nicht, wie viele Krankenhäuser wir brauchen, sondern, wie wir die
Strukturen so weiterentwickeln können, dass jeder Bürger versteht, wo er für
seinen konkreten Bedarf die bestmögliche Versorgung erhält. Dazu brauchen wir
einen öffentlichen Diskurs und endlich eine Krankenhausplanung, die diese
Bezeichnung auch verdient. Dafür benötigen wir bundesweit einheitliche
Anforderungen, anreizgerechte Vergütungsstrukturen, eine solide
Investitionsfinanzierung und eine nachhaltige Patientensteuerung.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser, 12.09.2019

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