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Finanzergebnisse der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2019

Finanzergebnisse der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2019 (Bundesgesundheitsministerium).



Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2019 mehr ausgegeben, als sie durch Beitragszahlungen eingenommen haben. Trotzdem liegen ihre Finanzreserven immer noch bei rund 20,8 Milliarden
Euro. Das zeigt die aktuelle Krankenkassen-Statistik. Im Durchschnitt
entspricht dies etwa einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der
gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Insgesamt haben die gesetzlichen Krankenkassen bei einem Ausgabenvolumen von
125 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019 ein leichtes Defizit von rund 544
Millionen Euro verbucht. Die Einnahmen der Krankenkassen sind im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum um 3,6 Prozent und die Ausgaben um 4,7 Prozent gestiegen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen stehen weiterhin gut da. Dabei helfen
die gute Konjunktur und eine maßvolle Ausgabenpolitik. Die aktuellen
Kassenzahlen zeigen in die richtige Richtung: Notwendige
Leistungsverbesserungen kommen jetzt bei den Versicherten an. Und Krankenkassen
mit übermäßig hohen Finanzreserven haben endlich begonnen, ihre Mitglieder über
geringere Zusatzbeiträge zu entlasten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Einnahmen in Höhe von rund 124,7 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund
125,2 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Gesamteinnahmen der
Krankenkassen um 3,6 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und
Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von
rund 0,5 Prozent einen Zuwachs von 4,7 Prozent. Zum Stichtag 1. Juli 2019 lag
der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz mit 0,99 Prozent erstmals seit 2015
wieder unterhalb der 1-Prozent-Marke und damit rund 0,1 Prozentpunkte unterhalb
des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im Jahr 2018.

Auf der Einnahmeseite ist zu berücksichtigen, dass der von den Krankenkassen
erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um rund 0,1 Prozentpunkte
unterhalb des Niveaus des Vorjahreszeitraums lag. Ausgabenseitig spiegeln sich
in den ansteigenden Veränderungsraten auch Mehrausgaben aus dem
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und Terminservice- und Versorgungsgesetz wider,
die Anfang des Jahres bzw. im Laufe des 2. Quartals in Kraft getreten sind.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich
folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten im 1.
Halbjahr ein leichtes Defizit von rund 68 Millionen Euro, die Ersatzkassen von
297 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 126 Millionen Euro
und die Innungskrankenkassen (IKKen) von 95 Millionen Euro. Bei AOKen,
Ersatzkassen und IKKen ist der Ausgabenüberschuss weitestgehend jeweils auf
Defizite einer großen Krankenkasse mit hohen Finanzreserven zurückzuführen.
Einnahmenüberschüsse gab es bei der Knappschaft-Bahn-See mit 24 Millionen Euro
und der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung mit 18 Millionen Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2019 über eine
Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,7 Milliarden Euro
verfügte, verzeichnete ähnlich wie im Vorjahreszeitraum einen saisonüblichen
Ausgabenüberhang von rund 2,9 Milliarden Euro.

Aus dem unterjährigen Defizit des Gesundheitsfonds können keine Rückschlüsse
auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während
die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die
Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen
Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie
Weihnachtsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der
zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen, aus den
Rentensteigerungen zur Jahresmitte.

Durch die weiterhin günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des
Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1.
Halbjahr von 4,4 Prozent hat die gesetzliche Krankenversicherung, wie die
anderen Sozialversicherungszweige, von der positiven Lohn- und
Beschäftigungsentwicklung profitiert.

Veränderungsraten bei den Ausgaben
Die Leistungsausgaben der Krankenkassen stiegen um 4,8 Prozent, die
Verwaltungskosten um 0,9 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1.
Halbjahres ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen
Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig
noch nicht vorliegen.

Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im 1. Halbjahr 2019 um 2,9 Prozent
und damit weiterhin moderat gestiegen. Bei Erhöhungen der Landesbasisfallwerte
von durchschnittlich rund 2 ½ Prozent spricht vieles dafür, dass es in den
Krankenhäusern auch in den Monaten Januar bis Juni nur eine moderate
Mengenentwicklung gegeben hat.

Die Arzneimittelausgaben stiegen um 4,9 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die
Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Die
Krankenkassen werden nach wie vor durch deutliche Zuwächse (+8,3 Prozent) bei
Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unterneh-mern entlastet. Hohe
Zuwachsraten von 13,8 Prozent gab es bei den Ausgaben für Schutzimpfungen.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 4,0
Prozent. Hohe Zuwachsraten gab es dabei insbesondere durch höhere Vergütungen
bei extrabudgetären psychotherapeutischen Leistungen (+14,5 Prozent),
Hochschulambulanzen (+ 23,5 Prozent) und spezialisierter ambulanter
Palliativversorgung (+15,6 Prozent).

Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel (+13
Prozent). Hier gab es in allen Leistungsbereichen (Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen) zweistellige Zuwachsraten. Bei
Heilmitteln machen sich vor allem die vom Gesetzgeber schrittweise vorgegebenen
Honorarsteigerungen bemerkbar, die zu einer wesentlichen Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen.

Mit der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung 2019 wird sich Mitte Oktober der
Schätzerkreis aus Finanzexperten von Bundesversicherungsamt, Bundesministerium
für Gesundheit und GKV-Spitzenverband befassen. Nach Auswertung der Ergebnisse
des Schätzerkreises wird das BMG bis zum 1. November den durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr bekanntgeben.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 04.09.2019

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