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G-BA-Entscheidung gefährdet die psychiatrische und psychosomatische Krankenhausversorgung

G-BA-Entscheidung gefährdet die psychiatrische und psychosomatische Krankenhausversorgung (Bundesärztekammer).



Die geplante Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik verschlechtert die Situation für Patienten und Mitarbeiter massiv. Die Bundesärztekammer fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die Richtlinie zu beanstanden. Notwendig ist eine Personalausstattung, die eine ganzheitliche Patientenbehandlung ermöglicht.

Berlin - Am vergangenen Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
über eine neue Richtlinie zur Personalbemessung in der Psychiatrie und
Psychosomatik entschieden, die zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten
und die knapp 30 Jahre alte Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ablösen
soll. Es ist hinlänglich bekannt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Kinder- und
Jugendpsychiatrie seit Jahren am Limit arbeiten. Die Hoffnung von Beschäftigten
und Patienten, dass die neue Richtlinie hier zu einer Verbesserung führen
könnte, hat sich aber mit dem aktuellen Beschluss des G-BA zerschlagen. Das
Bundesgesundheitsministerium steht in der Verantwortung, die Richtlinie in der
jetzigen Form zu stoppen und das gesamte Verfahren neu auszurichten. Zudem muss
es geeignete Sofortmaßnahmen ergreifen, um die übergangsweisen Personalvorgaben
an die ethisch und medizinisch gebotenen Standards anzupassen.

Dem gesetzlichen Auftrag zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für
psychiatrische und psychosomatische Leistungen (Psych-VVG) zufolge sollte der
G-BA qualitätsbezogene Personalmindestvorgaben festlegen, welche geeignet sind,
zu einer leitliniengerechten Behandlung beizutragen. Die Bundesärztekammer war
an diesem Verfahren per Gesetz lediglich beratend beteiligt. Ihr Ziel war eine
patientenorientierte Personalbemessungsgrundlage, die sowohl
medizinisch-wissenschaftliche Aspekte, wie auch den sparsamen Umgang mit
begrenzten Ressourcen beinhalten sollte. Dieses Ziel hat der G-BA trotz
frühzeitiger Intervention der Bundesärztekammer klar verfehlt. Weder wird die
neue Richtlinie der rasanten Weiterentwicklung der diagnostischen und
therapeutischen Möglichkeiten in der Psychiatrie, Psychosomatischen Medizin und
Kinder- und Jugendpsychiatrie gerecht, noch trägt sie den heute üblichen
Menschenrechtsstandards in der psychiatrischen Versorgung ausreichend Rechnung.
So sollen Personaluntergrenzen eingeführt werden, die sich an jahrzehntealten
Standards orientieren und bei deren Unterschreitung in Zukunft unter bestimmten
Umständen ein Vergütungsausschluss erfolgen kann. Eine geringfügige
Verbesserung für psychotherapeutische Leistungen kann dem dringend
erforderlichen Nachbesserungsbedarf im Bereich von Pflege und Einzelbetreuung
nicht abhelfen. Hier soll nur für Kinder und Jugendliche eine leichte
Verbesserung erfolgen – der ebenso große Bedarf bei anderen Patientengruppen
wurde beiseitegelassen. Dabei werden die vom G-BA anvisierten Nachweisverfahren
zu einem deutlich erhöhten Dokumentationsaufwand der Kliniken führen.

Vor allem aber verhindert die Richtlinie neue sektorenübergreifende
Versorgungsmodelle, die mit Blick auf die noch anstehende flächendeckende
Umsetzung der stationsäquivalenten Behandlung für Patienten dringend
erforderlich wären. All dies bedeutet: Ärztinnen und Ärzte, Psychologen,
Pflegepersonal und Spezialtherapeuten in der stationären psychiatrischen,
kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung werden nicht
mehr, sondern weniger Zeit für ihre Patienten haben. Das ist das Gegenteil
einer modernen patientenorientierten Versorgung.

Deshalb fordern Bundesärztekammer sowie viele medizinisch-wissenschaftliche
Fachgesellschaften und Verbände eine komplette Neuausrichtung der Richtlinie.
Die Personalausstattung muss so ausgestaltet sein, dass sie eine ganzheitliche
Patientenversorgung ermöglicht. Konkrete Konzepte für eine adäquate
Orientierung der Personalbemessung am Bedarf der Patienten liegen auf dem Tisch
– werden aber durch den G-BA nicht umgesetzt. Die Bundesärztekammer appelliert
zudem an den Gesetzgeber, dem G-BA klare Vorgaben für die Richtlinienarbeit zu
machen. Sie müssen sicherstellen, dass sich die Personalbemessung und die
Finanzierung unmittelbar auf die gültigen fachlichen Standards beziehen. Es ist
festzuschreiben, dass die Richtlinie in der ersten Stufe nur eine
Übergangslösung sein kann und mit einem verbindlichen Zeitplan an einem
modernen und sich am Patientenbedarf orientierendem
Personalbemessungsinstrument gearbeitet wird. Nur auf diese Weise können eine
patienten- und störungsbezogene Psychotherapie durch alle Berufsgruppen, die
Autonomie der Patientinnen und Patienten, deren Partizipation an der
Entscheidungsfindung und die Reduktion vermeidbarer Zwangsmaßnahmen
gewährleistet werden.

Quelle: Bundesärztekammer, 25.09.2019

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