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Intersektorale Gesundheitszentren - Chance für kleine Krankenhäuser?! mydrg.de





Intersektorale Gesundheitszentren - Chance für kleine Krankenhäuser?!

Intersektorale Gesundheitszentren - Chance für kleine Krankenhäuser?! (Solidaris).



Die gegenwärtigen Versorgungsstrukturen des deutschen Gesundheitssystems sind nach wie vor durch eine starke Fragmentierung gekennzeichnet. Gleichzeitig bringen sowohl der demografische als auch der strukturelle Wandel insbesondere für kleine Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen große Herausforderungen mit sich. Dies ist verbunden mit einer fortwährenden Diskussion über den Einsatz neuer
Versorgungsformen. Ein Themenschwerpunkt ist dabei die Betrachtung des
potenziellen Mehrwerts innovativer Versorgungskonzepte hinsichtlich der
Steigerung von Effizienz und Effektivität der Gesundheitsversorgung.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, in dessen Zuge zum einen die
Alterung der Bevölkerung und zum anderen aufgrund der
medizinisch-technologischen Entwicklung eine gestiegene und weiterhin steigende
Lebenserwartung zu beobachten ist, besteht weiterer Handlungsbedarf. Das
Krankheitsspektrum hat sich hin zu Multimorbidität und vermehrt chronischen
Erkrankungen gewandelt. Aufgrund der veränderten Krankheitsbilder und der
Differenzierung medizinischer Fachdisziplinen ist es erforderlich, dass der
Informationsaustausch an den Schnittstellen der einzelnen Versorgungssektoren
koordiniert und optimiert wird. Insbesondere im Hinblick auf eine
patientenorientierte Struktur im Versorgungsprozess bedeutet dies, dass der
Patient hinsichtlich des Ressourceneinsatzes möglichst effektiv und effizient
durch das Gesundheitssystem gelotst werden sollte. Bezüglich der Sicherstellung
der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und in strukturell schwächeren
Regionen stellen diese Entwicklungen zusätzliche Herausforderungen dar.

Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und Möglichkeiten eröffnet,
Versorgungsformen zu entwickeln, die über die bislang im Sozialgesetzbuch
Fünftes Buch (SGB V) enthaltenen Formen hinausgehen. Bereits im SGB V
definierte Handlungsformen, mit denen die qualitativ hochwertige
Gesundheitsversorgung in Deutschland sichergestellt werden soll, umfassen zum
Beispiel die besondere Versorgung nach § 140a SGB V, Modellvorhaben nach §§ 63
– 65 SGB V sowie Medizinische Versorgungszentren nach § 95 SGB V.

Wie aktuelle Studienergebnisse der Oberender AG in Zusammenarbeit mit einem
Team der Universität Bayreuth beauftragt durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung
belegen, bietet eine Erweiterung der ambulanten
Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, hin zu ambulanten
Versorgungszentren und damit der Bündelung der Versorgungsaktivitäten hohes
Potenzial im Rahmen der Bemühungen, einerseits die Gesundheitsversorgung auf
dem Land sicherzustellen und anderseits die dortige Versorgungsqualität auf
einem adäquaten Niveau zu halten. Im Rahmen der Studie wurde das Konzept der
intersektoralen Gesundheitszentren (IGZ) untersucht. Es handelt sich dabei um
ein Versorgungskonzept, das einerseits die klassische ambulante Versorgung und
andererseits die erweiterte ambulante Versorgung umfasst. Die sogenannten
Kernleistungen erstrecken sich auf allgemeinärztliche, internistische
und weitere konservative Angebote durch niedergelassene Ärzte und
qualifiziertes Pflegepersonal.

Durch eine Verankerung der IGZ im ambulanten Sektor wird es möglich, zukünftig
Leistungen ambulant zu erbringen, die gegenwärtig noch stationär erbracht
werden. Durch den Zusammenschluss zu bzw. die Umwandlung in ambulante Zentren
wird das Ziel verfolgt, Krankenhäuser an strukturschwachen Standorten zu
stärken und darüber hinaus eine Verbesserung und gesteigerte
Bedürfnisorientierung des medizinischen Angebotes sowie eine Aufrechterhaltung
und Steigerung des Qualitätsniveaus der wohnortnahen Versorgung zu ermöglichen.
Insgesamt zielt das Konzept darauf ab, kleine Krankenhäuser vor der Schließung
zu bewahren und ihr langfristiges Fortbestehen sicherzustellen. Als
Voraussetzung für infrage kommende Krankenhäuser gilt, dass sich die
entsprechende Einrichtung sowohl in öffentlicher Trägerschaft befindet als auch
der Grund- und Regelversorgung angehören muss. Die Bettenzahl sollte im
Idealfall zwischen 51 und 150 Betten liegen.

Während zur Finanzierung innovativer Versorgungsformen bereits diverse Modelle
existieren, herrscht hinsichtlich möglicher Finanzierungsstrukturen von IGZ
bislang noch Unklarheit. Zwar wird im Rahmen der oben genannten Studie
vorgeschlagen, die Finanzierung ähnlich der ambulanten Versorgung über Verträge
der integrierten Versorgung abzubilden, jedoch ist der Versuch einersinnvollen
bzw. geeigneten Verknüpfung der Vergütungssysteme des ambulanten und
stationären Sektors bislang nicht gelungen.

Insgesamt herrscht hohe Einigkeit darüber, dass das Versorgungskonzept der IGZ
zur Erreichung der Sicherstellung von Versorgungsstrukturen sowie der
Aufrechterhaltung des Niveaus der Versorgungsqualität eine mögliche
zukunftsfähige Alternative für kleine, von der Schließung bedrohte,
Krankenhäuser im ländlichen Raum darstellt. In Bezug auf die
Finanzierungssystematik ist jedoch weiterhin erheblicher Entwicklungsaufwand
erforderlich.

Praxis-Hinweis
Während ein Finanzierungsmodell in Anlehnung an das System des ambulanten
Sektors angewandt werden könnte, ist der grundsätzliche Ablauf der Etablierung
des Konzeptes fraglich. Da bislang noch kein konkretes bzw. idealtypisches
Anwendungsbeispiel existiert und in diesem Zusammenhang quasi Pionierarbeit
geleistet werden muss, ist es ratsam, den Transformationsprozess keinesfalls
„nebenherlaufen zu lassen“, sondern nach Möglichkeit professionelle
Unterstützung hinzuziehen. So gelingt einerseits die strukturierte
Vorgehensweise (Abwicklungsprozess) und andererseits die Sicherung einer
nachhaltigen Finanzierung diverser Umstrukturierungsmaßnahmen, auch durch
Fördermittel (z. B. aus dem Krankenhausstrukturfonds). Unabhängig davon kann
kleinen Häusern empfohlen werden zu prüfen, ob alternative bzw. innovative
Versorgungsformen eine lohnende Entwicklungsperspektive darstellen.
Insbesondere in Bezug auf den potenziellen Verlust der stationären Strukturen
ist eine Umwandlung der betreffenden Krankenhäuser in eine Fachklinik als
Möglichkeit der Profilschärfung denkbar.

Quelle: Solidaris, 19.09.2019

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