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Landespflegekammer Rheinland-Pfalz lehnt Überführung der Psychiatrie-Personalverordnung in Personaluntergrenzen ab

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz lehnt Überführung der Psychiatrie-Personalverordnung in Personaluntergrenzen ab (Pressemitteilung).



Landespflegekammer lehnt Überführung der Psychiatrie-Personalverordnung in Personaluntergrenzen ab - Personalausstattung muss quantitativ angepasst werden Mit seiner eindeutigen Positionierung hat der Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) deutlich gemacht, dass er im Bereich der Psychiatrie
und Psychosomatik keineswegs auf Fortschritt setzt. Wir lehnen den Vorschlag
der GKV konsequent ab, die 30 Jahre alte Personalverordnung in eine
Personaluntergrenze zu überführen. Mit dieser Maßnahme macht man lediglich
einen Schritt nach vorne und gleich zwei zurück, daher sollten viel eher
effiziente Personalbemessungsinstrumente eingeführt werden. Für die Entwicklung
dieser Instrumente ist ein verbindlicher Zeitplan notwendig, da die Richtlinie
aus unserer Sicht nur als Übergangslösung dienen kann. Das von den
Kostenträgern gewünschte System aus Personaluntergrenzen und Sanktionen wäre
nicht zukunftsfähig. Wir plädieren daher für Personalmindestvorgaben sowie eine
quantitative Anpassung der Personalausstattung“, so Dr. Markus Mai, Präsident
der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will am 19. September eine grundlegende
Entscheidung zur Personalausstattung in Psychiatrien fällen. Dabei geht es um
die seit 1990 bestehende Psychiatrie-Personalverordnung. Diese ist veraltet,
sodass der Bundestag vor knapp drei Jahren den G-BA damit beauftragte,
verbindliche Personalmindestvorgaben zu entwickeln. Für Mai ist der gesetzliche
Auftrag erst dann richtig erfüllt, wenn die Personalausstattung in Zukunft
durch bedarfsgerechte Bemessungsinstrumente definiert und angepasst wird.

„Wie auch in anderen Settings der beruflichen Pflege haben wir hier das
Problem, dass der Einfluss der Kostenträger bei den wirklich wichtigen Fragen
zu groß ist. Selbstverwaltungsorgane können nur dann funktionieren, wenn diese
durch die richtigen Vertreter besetzt werden. Ansonsten wird die pflegerische
Versorgung auch weiterhin an ökonomische Interessen geknüpft sein. Die Folge
ist eine Überlastung in Einrichtungen und Kliniken, da Personaluntergrenzen
ihren Zweck nicht erfüllen. Daher freut es mich, dass sich unser
Vorstandsmitglied Frau Prof. Dr. Anderl-Doliwa konsequent für eine bessere
Personalausstattung in der Psychiatrie einsetzt und wir gemeinsam die
Interessen der Pflegefachkräfte vertreten können. Statt Regeln festzulegen, die
bei einer Nichteinhaltung zu Sanktionen führen, brauchen wir
zukunftsorientierte Bemessungsinstrumente, um die flächendeckende
Krankenhausversorgung in Psychiatrie und Psychosomatik zu stärken“, so Mai.

Quelle: Pressemitteilung, 09.09.2019

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