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Statement zum Referentenentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG)

Statement zum Referentenentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG) (BKK Dachverband).



Die Betriebskrankenkassen können die Kritik an den im Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) geplanten Regelungen zur Verbesserung der Intensivpflege nicht teilen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass von den schätzungsweise 15.000 bis 30.000 Beatmungspatienten, die zu Hause oder in Beatmungs-WGs versorgt werden,
etwa 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden könnten. Häufig unterbleibt jedoch dieser Versuch, da
die finanziellen Anreize zur Dauerbeatmung zu hoch und die zur Entwöhnung zu
gering sind. Gleichzeitig ist bekannt, dass nicht immer das notwendige
Fachpersonal in der ambulanten Betreuung der Beatmungspatienten eingesetzt,
aber abgerechnet wird. Versorgungs- und Lebensqualität sowie die Chance auf
Teilhabe der betroffenen Patient*innen müssen wieder in den Vordergrund gerückt
und finanzielle Fehlanreize abgeschafft werden. Hierzu leistet der
Referentenentwurf einen wichtigen Beitrag. Klar muss aber auch sein, dass die
neuen Regelungen das Recht auf Selbstbestimmung bei der Wahl des
Versorgungsortes nicht einschränken, hier muss der Gesetzestext noch einmal
präzisiert werden ", erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Hintergrund-Informationen

Die Zahl der Intensivpflegedienste ist alleine zwischen Januar 2014 und
Dezember 2016 um fast 25 Prozent und damit im Vergleich zur Zahl anderer
ambulanter Pflegedienste überproportional gestiegen. Die Kosten für die
Intensivpflege belaufen sich auf 15.000 bis 20.000 Euro pro Versicherten und
Monat. Hochgerechnet sind dies bundesweit 2 bis 4 Milliarden Euro pro Jahr.

Der weitaus größte Teil der Betroffenen Patienten wird von der Intensivstation
nicht in ein Zentrum zur Beatmungsentwöhnung entlassen, sondern kommt direkt in
die häusliche Umgebung zurück oder wird in außerklinische Intensivpflege-WGs
verlegt. Diese Patienten haben derzeit wenig Chance auf eine
erfolgsversprechende Entwöhnung, weil nach der Entlassung niemand mehr
systematisch prüft, ob Weaning eine reelle Option sein könnte.

Im Frühjahr 2019 hat die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) einen
Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung "Weaning" geschlossen. Damit wird eine
spezielle Versorgung der Patienten in Fachkliniken ermöglicht, um sie von der
künstlichen Beatmung zu entwöhnen. Dem Vertrag sind bereits etliche andere
Kassen beigetreten und weitere Verträge wurden mit Krankenhäusern geschlossen

Pressekontakt:

BKK Dachverband e.V.
Andrea Röder
Tel.: (030) 2700406-302
E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de

Quelle: BKK Dachverband, 05.09.2019

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