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Zeitarbeit in der Pflege sei mit einem Anteil von weniger als 2% nur eine Randerscheinung

Zeitarbeit in der Pflege sei mit einem Anteil von weniger als 2% nur eine Randerscheinung (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.).



Wenn der Deutsche Pflegerat in seinem Positionspapier Fehlentwicklungen bei der Leiharbeit in der Pflege stoppen behauptet, dass die befristete Leiharbeit in der Pflege rasant zugenommen habe, ist das nur die halbe Wahrheit, erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP). Diese Behauptung unterschlägt zwei wichtige Aspekte:
Erstens lag der Anteil pflegender Zeitarbeitskräfte 2018 insgesamt gerade einmal bei 1,91 Prozent. Noch geringer
ist die Quote der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer, die auch bei einem
Zeitarbeitsunternehmen angestellt sind und nicht etwa bei Servicegesellschaften
von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, mit 1,02 Prozent aller
Krankenpfleger. In absoluten Zahlen handelt es sich um 10.836 Personen, wie
Daten der Bundesagentur für Arbeit belegen. Insgesamt arbeiteten 2018 aber
1.061.826 Menschen in der Krankenpflege. Diese Zahlen zeigen mehr als deutlich,
dass Zeitarbeit in der Pflege nur eine Randerscheinung ist!“

Zeitarbeit in der Krankenpflege rückläufig
„Zweitens – und ist das ist noch viel bemerkenswerter – ist die Zahl der
Zeitarbeitskräfte in der Krankenpflege rückläufig. Das betrifft sowohl
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis bei einem
Zeitarbeitsunternehmen haben, als auch Zeitarbeitskräfte, die nicht in der
Zeitarbeitsbranche angestellt sind. Die Bundesagentur für Arbeit hat ermittelt,
dass von 2017 auf 2018 ein Rückgang von 14,4 Prozent bei allen
Zeitarbeitskräften zu verzeichnen war. Noch stärker fiel dieser Rückgang in der
Zeitarbeitsbranche selbst mit 18 Prozent aus. Von einer rasanten Zunahme kann
angesichts dieser Daten nun wirklich nicht die Rede sein.“

DRK-Schwestern gelten seit 2017 als Zeitarbeitskräfte
„Dass es von 2016 auf 2017 zu einer spürbaren Zunahme bei den
Zeitarbeitskräften in der Pflege kam, dürfte auch mit einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes aus dem November 2016 zusammenhängen. Der EuGH hat
damals entschieden, dass es sich beim Einsatz von DRK-Schwestern um
Arbeitnehmerüberlassung handelt. Seitdem fallen die rund 21.000 DRK-Schwestern,
die in der Kranken- und Altenpflege und anderen medizinischen Bereichen tätig
sind, auch unter die offizielle Statistik zur Zeitarbeit, obwohl sie mit der
Branche selbst überhaupt nichts zu tun haben.“

Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V., 25.09.2019

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