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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Personalausstattung in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Personalausstattung in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung (Bundestag).



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) beauftragt worden, verbindliche Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung festzulegen (§ 136a Absatz 2
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V). Die verbindlichen Mindestvorgaben
des G-BA sollen die bisherigen Vorgaben zur Personalausstattung der zum Jahr
2020 außer Kraft tretenden Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den
Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psych-PV) ersetzen und aus diesem
Grund bis zum 30. September 2019 mit Wirkung zum 1. Januar 2020 beschlossen werden.
Während die Anhaltszahlen der Psych-PV als Finanzierungsinstrument klar darauf
ausgerichtet waren, bei den Budgetvereinbarungen zugrunde gelegt zu werden, stellen
die nach der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vom G-BA zu beschließenden Mindestvorgaben
ein Instrument zur Sicherung der Behandlungsqualität dar...

Quelle: Bundestag, 02.10.2019

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