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Branchen-Sicherheitsstandard für Krankenhäuser

Branchen-Sicherheitsstandard für Krankenhäuser (, PDF, 1,1 MB).



Zur Erbringung der für das Allgemeinwesen wichtigen und daher kritischen Dienstleistung der vollstationären Versorgung wurde die Anlagekategorie Krankenhaus und als Bemessungskriterium die Anzahl vollstationärer Krankenhausbehandlungen im Bezugszeitraum (Vorjahr) definiert. Der Schwellenwert zur Identifikation kritischer InfKritische Dienstleistung ist
die vollstationäre Krankenhausversorgung Branchenspezifischer Sicherheitsstandard „Medizinische Versorgung“, v1.0 Seite 8 von 88 rastrukturen wurde auf 30.000 vollstationäre Behandlungsfälle festgelegt. Gemäß BSIKritisV haben Krankenhäuser künftig jeweils spätestens zum 31. März zu prüfen, ob sie
diesen Schwellenwert im Vorjahr (Kalenderjahr) erreicht oder überschritten haben. In
diesem Fall übermitteln sie eine entsprechende Meldung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Krankenhaus gilt ab dem Folgetag (1.
April) als kritische Infrastruktur i. S. d. BSI-Gesetzes.
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Quelle: , 22.10.2019

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