Krankenhausabrechnungsprüfung dürfe nicht in Zweifel gezogen werden
Krankenhausabrechnungsprüfung dürfe nicht in Zweifel gezogen werden (AOK Bundesverband).
AOK - Gesundheitspolitik - Krankenhausabrechnung - Krankenkassen - MDK-Reformgesetz - Prüfquote - URL