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Krankenhausentgeltkatalog 2020 steht fest

Krankenhausentgeltkatalog 2020 steht fest (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Trotz schwieriger Verhandlungen haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf den im kommenden Jahr geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) verständigt. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche
Abrechnungsgrundlage für rund 19 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr
und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 75 Milliarden Euro.

Die Verhandlungspartner der gemeinsamen Selbstverwaltung standen in diesem Jahr
vor der Aufgabe, die Pflegekosten aus den Fallpauschalen herauszulösen. Dieser
Schritt war durch die gesetzlichen Änderungen im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
notwendig geworden. Er stellt die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit
seiner Einführung dar. Zum einen musste ermittelt werden, wie viel heute
tatsächlich für Pflegeleistungen anteilig in den Fallpauschalen bezahlt wird
(Pflegebudget). Dieser Betrag musste aus den Fallpauschalen herausgelöst
werden. Somit werden künftig rd. 15 Mrd. Euro, die die Krankenhäuser für Pflege
in bettenführenden Abteilungen ausgeben, gesondert finanziert – orientiert an
den tatsächlichen Ausgaben des einzelnen Krankenhauses. Zum anderen ging es um
die Frage, wie das Geld über die Abrechnung von den Krankenkassen an die
Krankenhäuser. Abgerechnet werden die Pflegekostenanteile
nicht separat, sondern mit einem DRG-Bezug. Ein hoher Pflegeaufwand in einer
Leistung wird höher vergütet. Formal bleibt der DRG-Katalog erhalten, bekommt
aber neben dem bislang bekannten Relativgewicht je Fall nun auch ein
Relativgewicht für den Pflegetagessatz („Spaltenlösung“).

Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärt dazu: „16 Jahre nach Einführung
des DRG-Systems bedeutet die Ausgliederung der Pflegekosten einen echten
Systemwechsel. Die Finanzierung der Pflege wird von der Zahl der Fälle und
deren Erlösen abgekoppelt und letztlich als Jahresbudget ausgezahlt. Dabei muss
allerdings darauf geachtet werden, dass die Unterstützung und der Ersatz von
Pflegekräften durch andere Kräfte nicht behindert werden. Mit der Ausgliederung
verbinden die Krankenhäuser die Erwartung, dass die Personalkosten besser und
vollständig refinanziert werden können.“

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, hebt hervor: „Wir sind
froh, dass es bei diesem komplexen Verhandlungsprozess doch noch zu einer
Einigung gekommen ist. Es bleibt zu hoffen, dass von diesem grundlegenden Umbau
der Vergütung vor allem jene Krankenhäuser profitieren, bei denen hohe
Pflegeausgaben auch als gute Pflege bei Patienten ankommen. Denn diese Reform
zielte gerade darauf ab, die direkte Pflegeleistung am Patientenbett eins zu
eins zu vergüten.“

Der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian
Reuther, kommentiert: „Das DRG-System erfährt mit dem Fallpauschalenkatalog
2020 den grundlegendsten Wandel seit seiner Einführung vor 15 Jahren. Wir
hoffen, dass dadurch die Versorgung der Patienten im Krankenhaus nachhaltig
verbessert werden kann."

Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten ist hoch komplex. Die
Vereinbarungspartner haben in Zusammenarbeit mit dem Institut für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) versucht, eine Kongruenz zwischen der
Ausgliederung auf Bundesebene und den künftigen Budgetverhandlungen vor Ort
herzustellen. Dazu wurden eine Reihe weiterer Vereinbarungen geschlossen, so z.
B. eine Vereinbarung zur Abgrenzung der Pflegepersonalkosten sowie eine
Nachweisvereinbarung. Sie sind auf den Internetseiten der DKG und des
GKV-Spitzenverbandes abrufbar.

Eine Verständigung erreichten die Verhandlungspartner auch beim
pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und
psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2020).

Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam
getragene InEK auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern
weiterentwickelt. Es ist absehbar, dass die sachgerechte Herauslösung der
Pflegekosten aus dem Fallpauschalsystem und die Optimierung der DRGs mit
ausgegliederten Pflegekosten – sogenannte aG-DRGs – ein mehrjähriger Prozess
sein werden.

Hintergrund

Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der
Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen
abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern
vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Ab 01.01.2020 werden die
Pflegepersonalkosten nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation
sein. Das krankenhausspezifische Pflegebudget wird jedoch durch DRG-bezogene
Tagessätze transferiert.

Die Kataloge sind abrufbar unter www.g-drg.de

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 22.10.2019

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